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  • Bild Wunderkerzen an Silvester

    Schäden von Sil­ves­ter - und nun?

04.01.2019
Neues Jahr, neues Glück. Gerade noch feucht-fröhlich ins Neue Jahr gerutscht und ordentlich Raketen in die Luft geschickt, finden viele Haus- und Autobesitzer am nächsten Tag oftmals einen Schrecken vor der Haustür wieder.
Denn wer Silvester nicht gerade zuhause feiert, hat oftmals weniger Kontrolle, was in oder an den eigenen vier Wänden passiert. Da sind unvorhergesehene Schäden am Grundstück keine Seltenheit. Doch auch wenn Sie sich dafür entschieden haben, im trauten Heim ins Neue Jahr zu rutschen und sich ordentlich auf die Silvesternacht vorbereitet haben, können Sie von Schäden jeglicher Art betroffen sein.
Wir zeigen Ihnen deshalb heute, welche Versicherung für welchen Silvester-Schaden aufkommt.

Feiern Sie eine Silvesterparty bei Ihrem Nachbarn oder bei Freunden und stoßen beim Tanzen aus Versehen teures Porzellan um, so kommt Ihre Haftpflichtversicherung zum Tragen. Diese deckt eigens und unabsichtlich verursachte Schäden an Gegenständen und Personen. Wenn Ihre Wunderkerze also aus Versehen ein Loch in die Jacke Ihres Bekannten brennt, sind Sie mit einer gültigen Haftpflichtversicherung ebenfalls abgesichert.

In der Silvesternacht sind falsch fliegende Raketen keine Seltenheit. Oftmals reicht es schon aus, wenn die Flasche, in denen sie gezündet werden, auf einer ungeraden Ebene steht. Wenn die Rakete dann auch noch durch ein offenes Fenster in Ihr Haus fliegt, ist der Schaden groß. Denn nicht nur kann durch die Explosion der Rakete im Inneren des Hauses etwas zerstört werden, sondern auch ein Brand der Möbel entstehen. Hier tritt dann Ihre Hausratversicherung in Kraft.

Anders als bei der Hausratversicherung kommt die Wohngebäudeversicherung speziell für Schäden auf, die von Unbekannten verursacht wurden. Gerade in der Silvesternacht ist häufig nicht klar, welche Feuerwerkskörper welchen Schaden herbeigeführt haben und wer der Verantwortliche ist. Sollten also Ihr Haus oder fest am Gebäude verbundene Gegenstände beschädigt oder das Haus gar in Brand gesetzt werden, greift Ihre Wohngebäudeversicherung. Das gilt sogar schon bei Balkonen und ganz besonders bei Hauswänden.

Ein Feuerwerkskörper hat in der Silvesternacht Ihr Auto getroffen und die Frontscheibe beschädigt? Keine Sorge, mit einer Kfz-Teilkaskoversicherung sollte der Schaden problemlos gedeckt werden. Anders sieht es erst bei mutwilligen Zerstörungen aus: Sind Ihre Autoreifen zerstochen worden oder wurde in das Fahrzeug eingebrochen, so greift nur die Vollkaskoversicherung.

Einmal nicht richtig aufgepasst und schon hat man sich beim Umgang mit den Silvesterraketen verletzt. Sollten die Schäden dann länger anhalten, kann Ihre private Unfallversicherung helfen. Allerdings müssen bei Verletzungen die Kosten für die Behandlung von der Krankenversicherung getragen werden.

Gut gestartet?

Wir hoffen dennoch, dass sie einen guten Rutsch ins Neue Jahr hatten. Sollten Sie von oben benannten Schäden betroffen sein, steht Ihnen natürlich wie immer unsere ÖSA Schadenhotline zur Verfügung. Für weitere Kontaktinformationen, besuchen Sie gerne unsere Kontaktseite.
Die ÖSA wünscht Ihnen einen guten Start ins Neue Jahr – auf eine angenehme, schadenfreie Zeit!
Bildnachweis:
Titelbild: © Criene Images / Fotolia
Autor Janina Ullrich

Autorin

Janina Ullrich
Online Marketing

Hi! Ich bin Janina, studierte Journalistin und verantwortlich für viele Themen rund um die Online-Kommunikation der ÖSA. Sei es die Planung und Umsetzung von Kampagnen für Social Media, das Management des Blogs oder die Betreuung unseres Podcasts alleswasmuss: Wo Content ist, bin auch ich!

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