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  • Bild Jecken Faschingsumzug

    Achtung: Die Jecken sind los

    01.03.2019
    Dieser Beitrag richtet sich an die Freunde des närrischen Treibens. Was Fasching oder Karneval betrifft, teilt sich die deutsche Bevölkerung bekanntlich in Fans und Verweigerer. Die einen mögen die ausgelassene Stimmung, das Verkleiden und die Straßenumzüge. Die Faschingsmuffel dagegen stört, dass es ihrer Meinung nach vor allem ums übermäßige Trinken geht und die Menschen sich albern verhalten.
    Jetzt steht der Rosenmontag und damit Höhepunkt der Karnevalssaison unmittelbar bevor. In Sachsen-Anhalt gibt es außer der Karnevalhochburg Köthen noch einige Orte, an denen in den nächsten Tagen die bunt Kostümierten die Straßen beherrschen. Wir wünschen ihnen viel Spaß. Hier ein paar Hinweise vor dem ersten Umtrunk:

      • Hinweis Nummer 1
    Alkohol und Auto gehören nicht zusammen. Kommt es zum Unfall, kann der Kasko-Versicherer die Leistung verweigern. Das Unfallopfer wird natürlich über die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. War der Unfallverursacher alkoholisiert, kann ihn der Versicherer in Regress nehmen.

      • Hinweis Nummer 2
    Wenn man beim ausgelassenen Feiern versehentlich die Kellnerin anrempelt und dadurch ihr volles Tablett mit Biergläsern abstürzt, kümmert sich die private Haftpflichtversicherung des Schuldigen um mögliche Schadenersatzansprüche. Wer selbst im Gedränge schwer stürzt und dadurch dauerhaft zu Schaden kommt, hat hoffentlich eine private Unfallversicherung abgeschlossen.

    Statistik Fasching
     
    • Wie sieht es aber mit den Veranstaltern von Faschingsumzügen und –feiern aus?
    Sie benötigen unbedingt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung, die in der Regel Versicherungsschutz für alle Teilnehmer des Festumzuges bietet – für die aktiven Jecken, Helfer und Zuschauer. Gegen den mitunter beißenden Spott der Sprüche an den Karnevalswagen hilft die Versicherung zwar nicht, aber sie greift, wenn durch Verschulden des Veranstalters ein Sach- oder Personenschaden angerichtet wird. Der Klassiker: Ein Besucher stolpert über ein schlecht verlegtes Kabel und zieht sich eine schwere Fraktur zu. Oder unter den Tänzern der Prinzengarde bricht die Tanzbühne zusammen, weil der Veranstalter die Sicherheit nicht geprüft hat. In solchen Fällen kommt die Haftpflichtversicherung des Veranstalters für Behandlungskosten und Verdienstausfall auf. Aber sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, denn nicht jeder Unfall beim Feiern passiert durch fremde Schuld. Besucher des Faschingsumzuges müssen eben damit rechnen, dass die Bonbons vom Festwagen auch mal auf der eigenen Nase oder Brille landen können.
    Werden vor die bunten Umzugswagen Pferde gespannt, ist auch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Pferdebesitzers notwendig. Denn ein „Gaul“ kann schlimmstenfalls durchgehen und dabei Menschen verletzen. Mitgeführte Fahrzeuge müssen ebenfalls extra versichert werden.
    Wir grüßen allen Jecken mit einem kräftigen „Helau!“
    Bildnachweis:
    Titelbild: © Slop/Fotolia
    Statistik: Statista
    Autor Ute Semkat

    Autorin

    Ute Semkat
    Unternehmenskommunikation bis März 2021

    Liebe Leser*innen, als diplomierte Journalistin habe ich meine Texte viele Jahre für gedrucktes Papier geschrieben. Mit dem ÖSA-Blog konnte ich eine neue, größere Zielgruppe mit Interesse an gut erzählten wahren Fakten erreichen.

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