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    Was passiert, wenn der Brexit kommt?

28.10.2019
Es ist momentan das am heißesten diskutierte Thema Europas: Der Brexit. Seit dem 23. Juni 2016, dem Tag des berühmten EU-Mitgliedschaftsreferendums Großbritanniens, wird verhandelt. Und verhandelt. Und verhandelt.
Noch ist unklar, wie die Brexit-Verhandlungen ausgehen werden. Aber egal, welche Lösung sich am Ende durchsetzt – ob nun ein geregelter oder ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU – für Verbraucher wird es zu einigen Veränderungen kommen. So gibt es bereits Diskussionen, ob Aufenthalte in Großbritannien, die mehr als 90 Tage andauern, nach einem harten, ungeregelten Brexit visumspflichtig werden sollen.
Auch in Bezug auf Versicherungen könnten einige Änderungen auftreten – wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst:


Bleibt mein Führerschein gültig?

Nicht jeder fliegt nach Großbritannien. Oftmals wird eine Reise auf die britischen Inseln mit dem Reisebus bestritten oder sogar eine Fahrt mit dem eigenen Auto gewählt. Bisher akzeptierten britische Behörden stets einen gültigen, nationalen Führerschein. Ändert sich das nach dem Brexit?
Sei es nun ein geregelter oder einem ungeregelter Brexit – die Gültigkeit der nationalen Führerscheine (sowie der internationalen Führerscheine von Nicht-EU-Bürger*innen) soll laut aktuellen Angaben der britischen Regierung erhalten bleiben.
Wie die Bundesregierung berichtet, muss in England, Schottland, Wales und Nordirland wie bisher stets die Zulassungsbescheinigung I mitgeführt werden. Nach dem Brexit ist es wichtig, zusätzlich die sogenannte „Grüne Karte“ (Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr) dabei zu haben. Sie gilt im Ausland als Nachweis dafür, dass eine aktuelle und gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Kommt es zu einem Unfall mit britischen Staatsbürger*innen in Großbritannien – was bei der starken Umgewöhnung auf den Linksverkehr passieren kann – ist es wichtig, dass Sie eine Kopie der „Grünen Karte“ mitführen. Diese übergeben Sie Ihren Unfallgegner*innen als Versicherungsnachweis.
Und was passiert bei einem Unfall mit britischen Staatsbürger*innen in Deutschland? Hier gilt das gleiche Prinzip: Ihre britischen Unfallgegner*innen überreichen nun Ihnen ihre „Grüne Karte“, da sie im Ausland unterwegs sind.


Wird meine Krankenversicherung weiterhin anerkannt?

Aktuell erfolgt die Krankenversorgung innerhalb der EU durch die sogenannte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie ist auf der Rückseite der Gesundheitskarte vorzufinden, die gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse erhalten. Bei Vorlage der EHIC wird garantiert, dass Reisende die gleiche ärztliche Behandlung erhalten wie Bürger*innen des Urlaubslandes.
Für die Zukunft der EHIC-Vereinbarung in Großbritannien ist besonders der Ausgang des Brexits entscheidend, wie auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert:
    • Kommt es zu einem geregelten Austritt aus der EU, kann die Vereinbarung auch weiterhin bestehen bleiben. Reisende sind dann in England, Schottland, Wales und Nordirland weiterhin durch ihre gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.
 
    • Findet allerdings ein ungeregelter Brexit statt, so verliert die EHIC-Vereinbarung – und damit die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland – ihre Gültigkeit. Reisende sind somit in Großbritannien nicht mehr krankenversichert.
 

Schon an eine Reisekrankenversicherung gedacht?

Ob Brexit oder nicht: Es ist immer empfehlenswert, eine Reisekrankenversicherung für den Urlaub oder für Langzeitaufenthalte im Ausland abzuschließen. Denn nicht immer werden die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen – von einer Reisekrankenversicherung wie unserer Auslandsreise-Krankenversicherung der UKV dagegen schon.

Bildnachweis:

Titelbild: © lazyllama – stock.adobe.com)
Autor Janina Ullrich

Autorin

Janina Ullrich
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