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    3 Tipps zum sicheren Umgang mit Sturm

10.02.2020
„Sabine“ ist los.
Nein, damit meinen wir natürlich nicht Ihre Kollegin oder Nachbarin – sondern das Sturmtief, welches sich innerhalb der vergangenen Woche von Westen gen Osten bewegt hat und nun in der Nacht zum Montag auch in Sachsen-Anhalt ankam.

„Sabine“ ist noch nicht müde

Von heftigen Böen bis hin zu unablässigem Regen: „Sabine“ bringt so einiges mit sich. Wir Flachländer*innen sind dabei wohl (vorerst?) milde davongekommen. Nach ersten Einschätzung hat das Sturmtief in der Nacht zum Montag keine größeren Schäden angerichtet. Anders als bei „Kyrill“ wurden dieses Mal nicht komplette Hausdächer von Windböen abgedeckt. Nur im Harz stürzten etliche Bäume um und blockierten Straßen, sodass die Feuerwehr in diesem Landkreis zu rund 150 Einsätzen ausrücken musste. Auch für den Burgenlandkreis gab es am frühen Vormittag noch Unwetterwarnungen.
Allerdings warnen die Meteorolog*innen noch bis zum Mittwoch vor weiteren Sturmböen. Landesweit muss mit herabstürzenden Ästen und herumfliegenden Gegenständen gerechnet werden. Wie die Polizei und Feuerwehr vielerorts informiert, sei es am besten, sich während der Sturmphase so wenig wie möglich draußen aufzuhalten und insbesondere Wälder zu meiden. Hausbesitzer*innen und auch Berufspendler*innen können also noch nicht wirklich aufatmen.




Schutz für Person und Eigentum

Nicht nur der Schutz der eigenen Person ist in Sturmzeiten wichtig. Auch Ihr Hab und Gut ist durch einen Sturm mit der Windstärke von „Sabine“ schutzbedürftig. Lesen Sie deshalb drei wesentliche Empfehlungen, wie Sie sich und ihr Eigentum vor Sturmschäden schützen können:

    • Gartenmöbel und Hausrat
Insofern es Ihnen möglich ist, bringen Sie Ihre Gartenmöbel und andere bewegliche Gegenstände ins Haus, in die Garage oder aber in den Keller. Auch Ihre außenstehenden Mülltonnen sollten Sie entweder befestigen oder wegschließen.
Lassen Sie außerdem die Fenster, Türen sowie Dachluken geschlossen und vermeiden Sie unbedingt Durchzug innerhalb Ihres Zuhauses.

    • Balkonpflanzen
Gerade Balkonpflanzen oder Blumen auf der Dachterrasse sind anfällig für Sturm und heftigen Regen. Um Ihre Schützlinge sicher unterzubringen, können Sie einige Müllbeutel als Plane im Haus oder in der Wohnung auslegen und Ihre Pflanzen dort über Nacht abstellen.
Alternativ – und bei wenig Platz – helfen oftmals auch Fahrrad-Gepäckseile: Befestigen Sie damit Ihre Blumenkästen an der Balkonkante. In den meisten Fällen wirkt diese zusätzliche Befestigung kleine Wunder.

    • Auto
Besitzen Sie eine Garage? Dann sollten Sie Ihr Auto in dieser Woche definitiv dort parken, komme was wolle. In einer abgeschlossenen Garage ist Ihr Fahrzeug während der heftigen Sturmphase am sichersten.
Aber auch Nicht-Garagen-Besitzer*innen haben eine Möglichkeit, ihr Fahrzeug ausreichend zu sichern: Parken Sie entfernt von Bäumen und mit Abstand zu anderen Häusern oder Baugerüsten. Denn neben Ästen können durch Sturm auch lose Dachziegel Ihr Auto treffen.
Vermeiden Sie es außerdem, bei Sturm Schutz in Ihrem Fahrzeug zu suchen. Oftmals ist dieser nicht ausreichend gegeben, da die Karosserie einem umgestürzten Baum nicht standhalten kann. Begeben Sie sich deshalb immer in einen geschützten Raum.




Welche Versicherung hilft mir bei Schäden?

Kommt es trotz (intensiver) Vorbereitungen zu Schäden, können je nach Schaden eine Vielzahl von Versicherungen greifen:
      • Trägt ihr Haus Schäden von „Sabine“ davon, etwa durch umgestürzte Bäume, herunterfallende Äste oder Ähnliches, greift Ihre Wohngebäudeversicherung. Da Sturm als eine Naturgewalt gilt, sind Sturmschäden ab Windstärke 8 in dieser Versicherung mitversichert. Dabei ist es egal, ob sich der beschädigende Baum auf Ihrem oder auf dem Grundstück Ihrer Nachbarn befindet.
 
      • Werden Ihre Gartenmöbel und weiterer beweglicher Hausrat beschädigt, greift Ihre Hausratversicherung. Auch Überspannungsschäden, die infolge von Blitzschlägen Ihre Elektrogeräte unbrauchbar machen, sind in dieser Versicherung abgesichert.
 
    • Wird Ihr Auto während des Sturms durch Hagel, Äste oder Dachziegel beschädigt, greift Ihre Teilkaskoversicherung – wie bei der Wohngebäudeversicherung sind Sturmschäden ab Windstärke 8 mitversichert. Für Auffahrschäden mit bereits umgestürzten Bäumen auf der Straße tritt allerdings nur die Vollkaskoversicherung in Kraft.
Sind Sie von Schäden betroffen, sind wir selbstverständlich wie immer für Sie da: Hier finden Sie all unsere Kontaktmöglichkeiten.


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Bildnachweis:
Titelbild: © stockpics – stock.adobe.com
Sturmschaden: © photofranz56 – stock.adobe.com
Regenschirm: © ÖSA
Autor Janina Ullrich

Autorin

Janina Ullrich
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