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    Unfall mit dem Leasing-Auto: Was nun?

23.11.2020
Ein Autounfall ist immer ärgerlich, auch wenn es beim Blechschaden bleibt. Wenn man nicht selbst schuld am Crash war, zahlt für den Schaden wenigstens die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Hat man das Auto geleast, kommt aber schnell Unsicherheit auf: Wer ist jetzt eigentlich zuständig? Wie erfolgt die Schadenregulierung?
Leasinggeber und Autoversicherer sollten umgehend über den Vorfall informiert werden, am besten auch der Kfz-Versicherer des Unfallgegners, um ihm den Unfallhergang aus eigener Sicht zu schildern.
Sollte Ihr Leasingvertrag beinhalten, dass Sie für die Reparatur Ihres geleasten Fahrzeuges selbst zuständig sind, können Sie die Reparaturkosten beim Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung einfordern. Das Leasingunternehmen schreibt dann meist vor, in welcher Vertrags- oder Partnerwerkstatt die Wiederinstandsetzung erfolgen soll.

Und die Folgen?

Auch ein reparierter Wagen gilt nach einem kräftigen Unfall als Unfallwagen und ist damit in seinem Wert gemindert. Beim Weiterverkauf des Autos bedeutet das Einbußen.  Der Kraftfahrtversicherer des Unfallverursachers ersetzt die festgestellte Wertminderung deshalb dem Eigentümer ebenfalls. In dieser Frage entstand bisher oft Streit, inwieweit die vom Versicherer erstattete Entschädigungsleistung bei der Endabrechnung des Leasingvertrags berücksichtigt werden muss.

Dazu gibt es jetzt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 30. September 2020 (VIII ZR 48/18) entschieden, dass die Entschädigungsleistung, die der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners dem Leasingunternehmen als Minderwertausgleich gezahlt hatte, zugunsten der Leasingnehmerin angerechnet werden muss und somit den Anspruch auf einen Restwertausgleich bei Vertragsende mindert.
Der Leasinggeber ist laut BGH dazu verpflichtet, die ihm aus einem Schadensfall zustehende Zahlung dem Leasingnehmer zugutekommen zu lassen, indem er sie entweder für die Reparatur (oder Wiederbeschaffung) des Fahrzeugs verwendet oder bei Vertragsende auf den Schadensersatz- oder Ausgleichsanspruch anrechnet.
So lautet das Urteil, das künftigen Leasingkunden einiges an Geld sparen dürfte.

Ein Zahlenbeispiel:

Kunde K. least ein Auto mit der Vereinbarung, dass er nach drei Jahren eine Schlussrate von 10.000 Euro zu zahlen hat, um das Auto dann erwerben zu dürfen. In dieser Laufzeit hat er einen unverschuldeten Auffahrunfall. Der Versicherer des Unfallgegners bezahlt dem Leasinggeber die Reparaturkosten von 8.000 Euro sowie 2.000 Euro für die Wertminderung des Fahrzeugs, die der Kfz-Sachverständige ermittelt und in seinem Gutachten festgehalten hat. Diese Wertminderung muss auf den Restwert des Fahrzeugs angerechnet werden, der damit auf 8.000 Euro sinkt. Kunde K. muss also nach Vertragsende für den Erwerb des Autos statt der ursprünglich vereinbarten Restwertsumme von 10.000 Euro nur noch 8.000 Euro bezahlen.
Bildnachweis:
Titelbild: © Deyan Georgiev – stock.adobe.com
Autor Ute Semkat

Autorin

Ute Semkat
Unternehmenskommunikation bis März 2021

Liebe Leser*innen, als diplomierte Journalistin habe ich meine Texte viele Jahre für gedrucktes Papier geschrieben. Mit dem ÖSA-Blog konnte ich eine neue, größere Zielgruppe mit Interesse an gut erzählten wahren Fakten erreichen.

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