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  • ein als Willy Wonka verkleidetes Mannequin in einer Schokoladenfabrik: es trägt einen Zylinder, einen roten Mantel sowie eine futuristische Sonnenbrille und hat schulterlange, schwarze Haare

    Charlie & die Versicherungsfabrik

20.12.2022
Nicht mehr lang, dann ist wieder Weihnachten – und damit auch Zeit für ein paar gemütliche Stunden unter dem Weihnachtsbaum. Vielleicht sogar mit einem lustigen Film? Dabei ist es ganz egal, ob es sich um ein Märchen wie „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“ oder um eine Komödie wie „Die Feuerzangenbowle“ handelt: Zur Weihnachtszeit flimmern nicht nur traditionelle Weihnachtsfilme über die Bildschirme.
Einer dieser weniger weihnachtlichen Filme – die aber trotzdem jedes Jahr zur Weihnachtszeit im TV laufen – ist „Charlie und die Schokoladenfabrik“. Ein chaotischer Film voller Pannen, bei denen man sich oft fragt, wie die wohl im realen Leben versichert wären.
Du möchtest wissen, ob Charlie, Willy Wonka & Co. auf ihrer Tour durch die Schokoladenfabrik versichert sind – und wenn ja, wie? Dann lies jetzt weiter! Denn genau das decke ich in meinem heutigen Versicherungscheck für dich auf.
Achtung: Ab jetzt kommen Spoiler!
Szene #1: Ein schmelzender Schokoladen-Palast
Was passiert?
Vor seiner Zeit als zurückgezogen lebender Fabrikant war Willy Wonka in Indien unterwegs und baute dort für den indischen Prinzen Pondicherry einen Palast aus Schokolade. Bei diesem war alles aus Schokolade gemacht: Die Wände, der Zement, die Teppiche, die Möbel und sogar der Thron. Durch das warme Klima in Indien schmolz der Palast jedoch mit der Zeit - Pondicherry wollte eigentlich darin wohnen.
Unser Versicherungscheck:
In dieser Szene liegen uns ein beschädigtes Gebäude sowie zerstörte Möbel vor – und zwar durch Ursachen, die nicht von ihrem Besitzer, Prinz Pondicherry, ausgegangen sind. Ein Hinweis auf die Wohngebäude- und eine Hausratversicherung? Wir müssen zugeben: Ja und nein.
Denn sagen wir es mal so: Im realen Leben kann ein Palast oder ein Haus aus Schokolade natürlich nicht versichert werden. Handelt es sich beim betroffenen Wohngebäude jedoch um ein Haus, welches aus normalen Baumaterialien wie Ziegel, Kalksandstein oder Beton gefertigt wurde, so ist eine Absicherung über die Wohngebäudeversicherung selbstverständlich möglich.
Ähnlich verhält es sich bei den Möbeln: Sind diese aus Schokolade gefertigt, kann leider keine Versicherung bei Schäden weiterhelfen. Handelt es sich jedoch um typische Möbel wie Couch, Sessel und Bett oder auch um technische Geräte, dann greift die Hausratversicherung.
Aber Achtung: Eine Beschädigung von Haus und Möbeln, die lediglich durch Sonnenschein zustande kommt, reicht nicht für einen Versicherungsanspruch aus. Wenn Schäden auftreten, dann müssen diese durch die versicherten Gefahren entstehen. Bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung sind das beispielweise Feuer, Wasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl.


Szene #2: Ein Bad im Schokoladenfluss

Was passiert?
Im Schokoladenraum – einer riesigen Halle, die aus Süßigkeiten gefertigt ist – fällt Augustus Glubsch kopfüber in den Schokoladenfluss der Fabrik und wird anschließend von einer Röhre eingesogen, die die Schokolade zur weiteren Verarbeitung in die Fertigungsräume tragen soll.
Unser Versicherungscheck:
Autsch! In einen Schokoladenfluss zu fallen und dann auch noch in eine enge Röhre eingesogen zu werden, führt mit Sicherheit zu einem körperlichen Schaden. Wie sieht die Versicherungslage also hier aus? Wer kommt für welchen Schaden auf?
Vom Prinzip her könnte man durchaus argumentieren, dass es doch die persönliche Schuld von Willy Wonka als Fabrikbesitzer sein müsste, dass Augustus in den Schokoladenfluss gefallen ist – denn im Schokoladenraum gab es weder ein Geländer, noch eine Abgrenzung zwischen Weg und Fluss.
Allerdings handelt es sich in dieser Szene nicht um einen Privathaftpflichtschaden, wie man zunächst vermuten könnte, sondern um einen Schaden, der von der sogenannten Betriebshaftpflichtversicherung getragen wird. Denn: Der Schokoladenraum – und somit auch der Schokoladenfluss – gehört zur Fabrik. Es spielt also in diesem Fall keine Rolle, dass Willy Wonka der Fabrikbesitzer ist: Schäden, die beispielsweise durch fehlende Sicherheitsvorkehrungen innerhalb der Fabrik bei dritten Personen entstehen, sind betriebliche Schäden und werden daher auch von der betrieblichen Haftpflichtversicherung getragen.
Bezüglich der Verletzung, die sich Augustus durch seinen Sturz zuzieht, lässt sich folgendes sagen: Da sein körperlicher Schaden plötzlich, unfreiwillig und von außen auftritt, ist der sog. Unfall-Begriff erfüllt, der dazu führt, dass die private Unfallversicherung des Jungen greift. Augustus ist damit vor den finanziellen Folgen seines Unfalls abgesichert.


Szene #3: Ein Kaugummi mit Nebenwirkungen

Was passiert?
Im Erfindungsraum – einem Ort, an dem Willy Wonka seine geheimen Produktideen entwickelt und mit Prototypen testet – isst Violetta Beauregarde einen Kaugummi, der ein 3-Gänge-Menü nachahmen soll. Leider wurde der Kaugummi noch nicht von Willy abgenommen und führt zu einer unangenehmen Nebenwirkung: Violetta mutiert zu einer übergroßen Pflaume.
Unser Versicherungscheck:
Unangenehm – aber vielleicht verdient? Willy Wonka hatte Violetta mehrfach auf das Risiko des noch nicht ausgetüftelten Kaugummis hingewiesen. Trägt er als Fabrikbesitzer und Erfinder des Produkts nun trotzdem die Schuld am körperlichen Schaden von Violetta?
Tatsächlich verhält es sich in dieser Szene ähnlich wie bei Augustus: Der eingetretene Schaden von Violetta stellt keinen Schaden dar, der durch die private Haftpflichtversicherung von Willy Wonka abgesichert wäre, sondern beschreibt einen betrieblichen Schaden – genauer gesagt, einen Schaden, der durch ein Produkt, das in der Fabrik hergestellt wurde, bei einer dritten Person hervorgerufen wurde. Aus diesem Grund greift würde in diesem Fall die sogenannte Produkthaftpflichtversicherung greifen, die ein Unternehmen für genau solche Zwecke absichert.
Bezüglich Violettas körperlichen Schaden, der durch das Kaugummi-Experiment hervorgerufen wurde, verhält es sich jedoch etwas anders als bei Augustus: Dieser kann nicht über eine private Unfallversicherung abgesichert werden. Zwar sind Nahrungsmittelvergiftungen in der privaten Unfallversicherung eingeschlossen – allerdings passen deren typischen Symptome nicht wirklich zu den Symptomen, die in der Szene abgebildet werden. Auch über die sonstigen, möglichen Erweiterungen der privaten Unfallversicherung besteht hier kein Versicherungsschutz. Alles in allem ist in dieser Szene doch etwas zu viel Fiktion enthalten.
 

Szene #4: Ein angriffsbereites Eichhörnchen

Was passiert?
Im Nuss-Raum will Veruca Salt trotz mehrfacher Warnungen von Willy Wonka eins der dort arbeitenden Eichhörnchen mit nach Hause nehmen. Das auserwählte Eichhörnchen weigert sich jedoch und greift sie zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen an. Gemeinsam befördern sie die vollkommen verängstigte Veruca in den Müllschlucker – ein riesiges, schwarzes und tiefes Loch in der Mitte des Raumes.
Unser Versicherungscheck:
Ein Sturz aus mehreren Metern Höhe – oder in dieser Szene eher: ein Fall in ein tiefes Loch – kann durchaus zu schweren Verletzungen führen. Wer trägt in dieser Situation also die Schuld, wenn es soweit kommt?
Sicherlich trifft Willy Wonka als Besitzer der Eichhörnchen eine gewisse Mitschuld am körperlichen Schaden von Veruca. Diese Mitschuld wird bei einigen Haustier-Arten, wie zum Beispiel Katzen, grundsätzlich von einer privaten Haftpflichtversicherungabgedeckt. Da Eichhörnchen allerdings wilde Tiere und somit keine Haustiere sind, gibt es im wahren Leben keinen adäquaten Versicherungsschutz für diese Situation.
Würden wir jedoch davon ausgehen, dass es sich bei den Tieren in dieser Szene nicht um Eichhörnchen, sondern um Hunde handelt, dann würde eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung in Frage kommen, um den Schaden abzudecken. Denn: Eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Besitzerinnen und Besitzer eines Hundes vor Schäden, die der liebste Vierbeiner anderen Personen oder ihrem Eigentum zufügt. In einigen Bundesländern, wie etwa Sachsen-Anhalt, ist sie sogar eine Pflichtversicherung.
 

Szene #5: Ein TV-Experiment mit Folgen

Was passiert?
Gegen Ende des Films hat sich auch das vierte Kind, Mike Teavee, den Anweisungen von Willy Wonka widersetzt und sich im TV-Raum in einen neuartigen Fernseher beamen lassen. Nun ist Mike jedoch nur noch rund fünf cm groß. Er kann durch die Kaugummi-Zieh-Maschine wieder vergrößert – oder besser gesagt: gestreckt – werden. Allerdings ist er nun drei Meter lang und kann sich nur schwer behäbig bewegen.
Unser Versicherungscheck:
Mike wird durch den Vorfall im TV-Raum mit großer Wahrscheinlichkeit für den Rest seines Lebens körperlich (und gegebenenfalls sogar psychisch) nicht mehr dazu fähig sein, „normal“ zu arbeiten und seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Wie kann er sich also vor den finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit schützen?
Das Stichwort lautet hier: Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung! Diese bietet nämlich bereits dann eine Absicherung, wenn der Beruf zu mindestens 50 Prozent für mindestens sechs Monate nicht mehr ausgeübt kann – und dass mit einer selbst festgelegten Berufsunfähigkeitsrente.
Im Gegensatz dazu würde Mike bei der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsversicherung keinen direkten Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente besitzen, sondern zunächst erstmal an sämtliche Berufe weitervermittelt werden, in denen er trotz seiner körperlichen und psychischen Erkrankungen arbeiten könnte. Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet somit – zusammengefasst – keinen umfassenden Schutz im Fall der Fälle. Genau deshalb zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung als private Vorsorge zu einer der wichtigsten Versicherungen, die man haben kann.
 

Zusammengefasst?

Wie du bei meiner Analyse der Szenen sicherlich gemerkt hast, kann es von großem Vorteil sein, sich gut und richtig abzusichern – und das nicht nur für eine Tour durch eine Schokoladenfabrik, sondern auch im Alltag. Genau deshalb möchte ich dir an dieser Stelle noch einmal drei sehr wichtige Versicherungen, die du unbedingt haben solltest, ans Herz legen. Das sind:
    • die private Haftpflichtversicherung,
    • die private Unfallversicherung,
    • die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dir fehlt noch eine dieser Versicherungen? Dann lass dich gerne unverbindlich von uns beraten – sei es telefonisch, online oder persönlich in einer unserer ÖSA-Agenturen oder in einer Sparkassen-Filiale in deiner Nähe.
Ich wünsche dir jetzt erstmal noch ein sorgenfreies Weihnachtsfest und auch schon mal einen gesunden Start in das neue Jahr! … und sollte etwas zwischen den Jahren passieren, dann sind meine Kolleginnen und Kollegen aus der Schadenregulierung gerne für dich da.
PS: Du leitest – wie Willy Wonka – dein eigenes Unternehmen und suchst noch einen zuverlässigen, regionalen Versicherungsschutz? Dann schau mal hier beim ÖSA GewerbeSchutz vorbei.

Bildnachweis:
Titelbild: EdNurg - stock.adobe.com
Textbilder: "Willy Wonka" - YouTube
 
Autor Janina Ullrich

Autorin

Janina Ullrich
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Hi! Ich bin Janina, studierte Journalistin und verantwortlich für viele Themen rund um die Online-Kommunikation der ÖSA. Sei es die Planung und Umsetzung von Kampagnen für Social Media, das Management des Blogs oder die Betreuung unseres Podcasts alleswasmuss: Wo Content ist, bin auch ich!

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