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  • Was mache ich bei einem Fahrradunfall?

    Was tun, wenn`s kracht?

    Schnell und sicher zur Schadenmeldung

Damit aus einem Bagatellschaden kein Rattenschwanz aus Ärger und endlosem Papierkrieg wird, haben wir für Sie die wichtigsten Regeln notiert, die Sie bei einem Unfall beachten sollten.

1. Die Unfallstelle sichern

Als allererstes sichern Sie die Un­fall­stel­le. Stel­len Sie Warn­drei­eck und ggf. eine Warn­lampe so auf, dass der flie­ßen­de Ver­kehr recht­zeitig ge­warnt wird (50 bis 100 Meter Ab­stand auf Bun­des- und Land­straße, 300 Meter auf Auto­bahnen). Schal­ten Sie die Warn­blink­anlage Ihres Wa­gens an und zie­hen Sie Ihre Warn­weste an.

2. Erste Hilfe nach Unfall leisten

  • Bei verletzten Personen immer den Not­arzt an­for­dern (Not­ruf bun­des­weit 112).

  • Leisten Sie bei Bedarf le­bens­ret­ten­de So­fort­maß­nah­men, bis der Not­arzt ein­trifft (sta­bi­le Sei­ten­la­ge, Be­at­mung, Herz-​Lungen-​Wiederbelebung).

  • Fragen Sie Passanten um Hilfe, wenn Sie sich überfordert fühlen oder unter Schock stehen.

  • Die Polizei bei einem Unfall rufen – Pro und Contra:
    • Bei Bagatellschäden (bis ca. 2.000 Euro) und ein­deu­ti­gem Un­fall­her­gang ist ein Hin­zu­rufen der Polizei in der Regel nicht not­wen­dig und kostet nur Zeit, da Sie oft sehr lange auf die Ver­kehrs­polizei warten müssen.
    • Bei einem grö­ßeren Scha­den, z. B. mit ver­letz­ten Per­sonen oder bei un­kla­rem Unfall­her­gang mit mög­lichen straf­recht­lichen Folgen (etwa Fah­ren unter Al­ko­hol­ein­fluss) ist es rat­sam, die Polizei (Not­ruf bun­des­weit 110) hin­zu­zu­ziehen.
    • Die Beamten fertigen ein Unfall­pro­tokoll an, auf das Sie im Falle von Rechts­strei­tig­kei­ten zurück­greifen können.

Extrem wichtig: Bleiben Sie am Unfallort! Auch wenn es sich nur um ein paar Kratzer im Lack des anderen Wagens handelt. Wenn Sie sich vom Unfallort entfernen, ist das Fah­rer­flucht. Eine Visiten­karte unterm Schei­ben­wischer des ge­schä­dig­ten Fahr­zeuges genügt nicht. Wenn Sie nach einer an­ge­mes­senen Frist (ca. 30 Minuten) ver­ge­blich auf den Fahrer des anderen Fahr­zeu­ges ge­wartet haben, rufen Sie die Polizei (nicht den Notruf 110, sondern die Nummer der näch­sten Dienst­stelle!) und klä­ren Sie das wei­tere Vor­gehen ab.

3. Den Unfallbericht ausfüllen

  • Einen standardisierten Unfallbericht bekommen Sie von Ihrem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Wir haben für Sie einen als Download vorbereitet.

    Unfallbericht

  • Drucken Sie ihn aus und be­wah­ren sie zwei Ex­em­plare griffbereit (mit einem Kuli) in Ihrem Hand­schuh­fach auf.

  • Füllen Sie ihn Punkt für Punkt mit dem Unfallgegner aus, lassen Sie nichts aus und vergessen Sie nicht die beiden Unterschriften.

  • Der Unfallbericht wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Ein Exemplar ist für Sie, das andere für den Unfallgegner.

  • Fotografieren Sie die Unfall­stelle aus ver­schie­denen Blick­winkeln (z.B. mit Ihrem Handy). Diese Fotos können Ihnen bei einem etwaigen Rechts­streit als Be­weis­mittel dienen.

Was Sie bei einem Unfall nicht tun sollten!

  • Geben Sie im Unfallbericht eine kurze und klare Schilderung des Unfallherganges ab.

  • Vermeiden Sie unbedingt Be­wer­tun­gen oder Mut­maß­un­gen.

  • Erkennen Sie keine Schuld am Unfall an, weder mündlich noch schriftlich.

  • Leisten Sie auch bei Ba­ga­tell­schä­den keinerlei (Bar-) Zahlungen.

  • Verändern Sie nachträglich nichts am Unfallbericht. Bei einem spä­te­ren Rechts­streit würde das Ihre Po­si­tion erheblich schwächen.

  • Zeugen des Unfalls
    Notieren Sie sich die Daten von Unfallzeugen. Diese können Ihnen bei einer möglichen juristischen Auseinandersetzung nützen.

  • Ausländischer Fahrer
    Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so verlangen Sie vom Fahrer die "Grüne Ver­si­che­rungs­karte". Entneh­men Sie dieser alle not­wen­digen Daten

Hilfe in Notfällen – der Zentralruf der deutschen Auto­ver­sicherer

Sind die Versiche­rungs­gesell­schaft und Nummer des Ver­si­che­rungs­scheins des anderen Fahrers nicht bekannt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter:
Tel.: 0800 25 026 00 (gebührenfreie Servicerufnummer für Telefonate aus Deutschland)
Tel.: +49 (0)40 - 300 330 300 (für Anrufe aus dem Ausland)
Fax: +49 (0)40 - 33 965 401

www.zentralruf.de

Für mobile Nutzer:
mobile.zentralruf.de
Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen rund um die Uhr.

Was Sie unbedingt tun müssen!

Kontaktieren Sie unmittelbar nach dem Unfall Ihr Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Sie bekommen dann alle not­wen­digen Infor­mationen und Hilfe­stellungen, um den Unfall­schaden zu regulieren.