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Möbel, Elektronik, Wert­sachen - in einem Haus­halt kommt viel zu­sam­men, was zum Bei­spiel bei einem Feuer oder Wasser­scha­den zer­stört wer­den kann. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt, was Ihnen lieb und teuer ist. So unter­schied­lich die Ge­fah­ren auch sind, die Fol­gen sind im­mer gleich: Ein Haus­rat­scha­den geht ins Geld und zehrt an den Ner­ven. Sie wählen Ihren Schutz für jede Lebenslage.

IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  1. Für Ihr Hab und Gut
    Wir bieten umfangreiche Lei­stungen, einfach er­wei­ter­bar durch zu­sätz­liche Bau­steine wie z.B. Fahrrad­Schutz, Glas­ver­si­che­rung oder Natur­ge­fahren­Schutz.
  1. Im Schadenfall
    Wir erstatten Leistungen für Re­pa­ra­turen oder notwendige Neu­an­schaf­fungen – zum Neupreis.

  1. Volle Absicherung
    Wir versichern Sie auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und bewahren, was Ihnen und Ihrer Familie lieb und teuer ist.

DIE HAUSRAT­VER­SI­CHE­RUNG AUF EINEN BLICK

Hausrat Basis
  • Einsteiger-Produkt

    Der Basistarif der ÖSA ist eine solide Grundsicherung und schützt das, was Ihnen lieb und teuer ist. Versichert sind neben Ihrer Wohnungseinrichtung auch Bekleidung, Wertsachen, Sportgeräte und Balkon- und Terrassenmöbel.
    Weitere Informationen finden Sie in unserer Leistungsübersicht und im FAQ.
Hausrat Komfort
  • Komfort-Produkt mit hohem Schutz

    Preislich liegt die Hausrat Komfort nur wenig über dem Basistarif und bietet den gleichen Schutz plus einer umfangreichen Leistungserweiterung.
    In der Hausrat Komfort ist folgendes abgesichert:
    • Diebstahl und Krankenfahrstühlen und Gehhilfen
    • Blitzüberspannungsschäden
    • Datenrettungskosten bis 1.000 Euro
    • Erstattung von Wertsachen bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme
Hausrat Premium
  • Komfort-Produkt mit Plus-Paket für den umfassenden Schutz

    Für maximalen Schutz steht die Hausrat Premium. Sie garantiert ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bei hohen Deckungssummen.
    In der Hausrat Premium ist folgendes abgesichert:
    • unverschlossenes Bargeld bis 3.000 Euro
    • Absicherung des Hausrates auch bei Abwesenheit aus der Wohnung bis zu zwölf Monaten
    • Diebstahl aus verschlossenem Wohnmobil und Kfz bis 3.000 Euro
    • Diebstahl von Hausrat am Arbeitsplatz oder in der Universität bis 200 EUR
    • Außenversicherung des Hausrates Geltungsbereich weltweit bis zu zwölf Monaten, Entschädigungsgrenzen 30 Prozent und maximal 30.000 Euro)
    • ständige Außenversicherung von Sportausrüstung (ohne zeitliche Begrenzung) bis 10.000 Euro
    • Erstattung von Wertsachen bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme

TARIFE UND LEISTUNGEN IM VERGLEICH

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Zum Weiterblättern bitte nach links wischen
BASIS KOMFORT PREMIUM
Feuer (Brand, Blitz­schlag, Explosion, Implosion, Anprall von Fahr­zeu­gen), Ein­bruch­dieb­stahl und Be­rau­bung, Van­da­lis­mus nach einem Ein­bruch oder bei Be­rau­bung, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel
Blitz-Über­span­nungs­schäden
i
Be­schä­di­gungen durch Mar­der und Wasch­bären bis 2.500 EUR
Rohrbruch- und Frostschäden
Elementarschäden
i
bis 500 EUR bis 1.000 EUR
Ent­schä­di­gungs­grenze für Wert­sachen
i
20 % 20 % 30 %
Außenversicherung (weltweiter Geltungsbereich) bis zu 3 Mo­na­ten; bis 10% der Ver­si­che­rungs­sum­me, max. 10.000 EUR bis zu 6 Mo­na­ten; bis 20% der Ver­si­che­rungs­sum­me, max. 20.000 EUR bis zu 12 Mo­na­ten; bis 30% der Ver­si­che­rungs­sum­me, max. 30.000 EUR
Dieb­stahl von Kin­der­wagen bis 500 EUR
Dieb­stahl von Gar­ten­mö­beln und Gar­ten­ge­rä­ten, Skulp­tu­ren, Gar­ten­de­ko­ra­tion, Spiel- und Sport­ge­rä­ten, Wä­sche und Be­klei­dung vom ei­nge­frie­de­ten Grund­stück bis 1.500 EUR bis 6.000 EUR
Diebstahl aus dem Krankenhauszimmer
i
bis 3.000 EUR
bös­wil­lige Be­schä­di­gung (z.B. Gra­ffiti­schä­den) bis 500 EUR bis 1.000 EUR
Hotelkosten
i
bis 50 EUR pro Tag bis 200 EUR pro Tag
Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit
i
bis 20.000 EUR

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Wir bieten Jungen Erwachsenen günstigere Beiträge mit umfangreichen Leistungen bis zum vollendeten 34. Lebensjahr an.

 

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ERGÄNZUNGEN FÜR IHREN VERSICHERUNGSSCHUTZ

Mit unseren zusätzlichen Schutzbausteinen, können Sie Ihren Schutz an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Schutzbaustein Naturgefahren (Elementarschäden)
  • Naturgefahren ge­hö­ren lei­der fast schon zur Ta­ges­ord­nung – auch in un­se­ren Brei­ten­gra­den. Da­bei ma­chen Hoch­was­ser oder Schnee vor Ih­rer Tür­schwel­le nicht halt. Mit dem Zu­satz­bau­stein Elemen­tar­schäden (weitere Naturgefahren) er­hal­ten Sie wet­ter­fes­ten Schutz vom Kel­ler bis zum Dach
    • Überschwem­mun­gen durch Flüs­se, Bä­che und Seen inkl. Rück­stau,
    • Erdbeben und Vul­kan­aus­bruch,
    • Erdfall und Erd­rutsch,
    • Schneedruck und La­wi­nen.
Schutzbaustein Fahrrad
  • Sie lieben Ihr Fahr­rad? Mit dem Zu­satz­bau­stein Fahr­rad­dieb­stahl ge­nießen Sie Dieb­stahl­schutz zum güns­ti­gen Pau­schal­preis für Ih­re Fahr­rä­der, E-Bikes und Fahr­rad­an­hän­ger:
    • zu je­der Ta­ges- und Nacht­zeit
    • an je­dem Ort
    • Erstattung zum vol­len Neu­wert
    Üb­ri­gens: Das gilt für al­le Fahr­rä­der, Fahr­rad­an­hän­ger und E-Bikes in Ih­rem Haus­halt.
    Sie haben ein hochwertiges Fahrrad? Noch umfassenderen Schutz bieten unsere Fahrradversicherung und der Fahrrad-Schutzbrief.
Schutzbaustein Glasbruch
  • Ob der Glas­tisch, das Ce­ran­feld, die Dusch­ka­bi­ne oder die Ter­ras­sen­tür zu Bruch ge­hen – schnell kom­men für Glas­schä­den im und am Haus ho­he Sum­men zu­sam­men. Die Glas­ver­si­che­rung springt ein, auch wenn Sie selbst mal un­ge­schickt wa­ren.
Schutzbaustein ServiceSchutzbrief
  • Ihre Heizung ist kalt, Sie ha­ben den Schlüs­sel ver­lo­ren oder ein Bie­nen­volk hat sich auf Ih­rem Bal­kon ein­ge­nis­tet? Klei­ne Är­ger­nis­se kos­ten viel Zeit, Geld und Ner­ven. Mit dem Ser­vice­schutz­brief sind die Kos­ten für Not­dienst- und Hand­wer­ker­leis­tun­gen bei ei­nem Not­fall ab­ge­deckt. 
Erhöhung der Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Wertsachen
  • Sie lieben Uhren, Schmuck, Münzen oder Antiquitäten und möch­ten Ih­re Lieb­lings­stücke be­son­ders schüt­zen? Mit die­sem Bau­stein kön­nen Sie Ih­re Wert­sa­chen zu­sätz­lich ab­si­chern und ei­ne hö­he­re Ver­si­che­rungs­sum­me ver­ein­ba­ren. Las­sen Sie sich doch ein­fach von un­se­ren Ex­per­ten be­ra­ten.
Icon ÖSA Elementarschutz

Schutzbaustein Naturgefahren

Naturgefahren ge­hö­ren lei­der fast schon zur Ta­ges­ord­nung – auch in un­se­ren Brei­ten­gra­den. Da­bei ma­chen Hoch­was­ser oder Schnee vor Ih­rer Tür­schwel­le nicht halt. Mit dem Zu­satz­bau­stein Elemen­tar­schäden (weitere Naturgefahren) er­hal­ten Sie wet­ter­fes­ten Schutz vom Kel­ler bis zum Dach:
  • Überschwem­mun­gen durch Flüs­se, Bä­che und Seen inkl. Rück­stau,
  • Erdbeben und Vul­kan­aus­bruch,
  • Erdfall und Erd­rutsch,
  • Schneedruck und La­wi­nen.
Icon ÖSA Fahrradschutz

Schutzbaustein Fahrrad

Sie lieben Ihr Fahr­rad? Mit dem Zu­satz­bau­stein Fahr­rad­dieb­stahl ge­nießen Sie Dieb­stahl­schutz zum güns­ti­gen Pau­schal­preis für Ih­re Fahr­rä­der, E-Bikes und Fahr­rad­an­hän­ger:
  • zu je­der Ta­ges- und Nacht­zeit
  • an je­dem Ort
  • Erstattung zum vol­len Neu­wert
Üb­ri­gens: Das gilt für al­le Fahr­rä­der, Fahr­rad­an­hän­ger und E-Bikes in Ih­rem Haus­halt.
Sie haben ein hochwertiges Fahrrad? Noch umfassenderen Schutz bieten unsere Fahrradversicherung und der Fahrrad-Schutzbrief.
 
Icon ÖSA Glasbruch

Schutzbaustein Glasbruch

Ob der Glas­tisch, das Ce­ran­feld, die Dusch­ka­bi­ne oder die Ter­ras­sen­tür zu Bruch ge­hen – schnell kom­men für Glas­schä­den im und am Haus ho­he Sum­men zu­sam­men. Die Glas­ver­si­che­rung springt ein, auch wenn Sie selbst mal un­ge­schickt wa­ren.
Icon ÖSA Haushalt Schutzbrief

Schutzbaustein ServiceSchutzbrief

Ihre Heizung ist kalt, Sie ha­ben den Schlüs­sel ver­lo­ren oder ein Bie­nen­volk hat sich auf Ih­rem Bal­kon ein­ge­nis­tet? Klei­ne Är­ger­nis­se kos­ten viel Zeit, Geld und Ner­ven. Mit dem Ser­vice­schutz­brief sind die Kos­ten für Not­dienst- und Hand­wer­ker­leis­tun­gen bei ei­nem Not­fall ab­ge­deckt. 
Icon Wertsachen

Erhöhung der Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Wertsachen

Sie lieben Uhren, Schmuck, Münzen oder Antiquitäten und möch­ten Ih­re Lieb­lings­stücke be­son­ders schüt­zen? Mit die­sem Bau­stein kön­nen Sie Ih­re Wert­sa­chen zu­sätz­lich ab­si­chern und ei­ne hö­he­re Ver­si­che­rungs­sum­me ver­ein­ba­ren. Las­sen Sie sich doch ein­fach von un­se­ren Ex­per­ten be­ra­ten.

FAQ –​ DIE HÄU­FIG­STEN FRA­GEN

Warum ist eine Haus­rat­ver­sich­erung not­wen­dig?
  • Die Hausratversicherung bietet finanziellen Schutz für Ihr Hab und Gut. Sie ist die umfassende Vorsorge für Schäden an Haus­rats­ge­gen­stän­den.
    Schon für eine Ein­zim­mer­woh­nung lohnt es sich, ei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung ab­zu­schließen. Mö­bel, elektronische Ge­rä­te und an­de­re Ge­gen­stän­de sum­mie­ren sich schnell zu er­staun­li­chen Wer­ten, die häu­fig un­ter­schätzt wer­den. Stel­len Sie sich vor, Sie müss­ten nach ei­nem Brand al­les auf ein­mal neu kau­fen.
Wo ist mein Haus­rat ver­sich­ert?
  • In der Wohnung, die im Ver­si­che­rungs­schein ge­nan­nt ist. Dazu ge­hö­ren auch Räu­me in Ne­ben­ge­bäu­den auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück. Wasch­ma­schi­nen und Wäsche­trock­ner sind auch in Räu­men ver­si­chert, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer mit an­de­ren Haus­be­woh­nern ge­mein­sam nutzt. Nicht zur Woh­nung ge­hö­ren Räu­me, die aus­schließ­lich be­ruf­lich oder ge­werb­lich ge­nutzt wer­den, zum Bei­spiel Praxis­räu­me eines Arztes.
    Ihre selbst­ge­nutzte Ga­ra­ge (kei­ne Sam­mel­ga­ra­ge) außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stückes maxi­mal einen Ki­lo­me­ter vom Ver­si­che­rungs­ort ent­fernt.
    Außerhalb der Woh­nung welt­weit bis zu drei/sechs/zwölf Mo­na­ten, abhängig vom gewählten Tarif. Lei­stet eine Per­son Zivil- bzw. Wehr­dienst oder be­fin­det sich in einer Aus­bil­dung, ist der Haus­rat zeit­lich un­ein­ge­schränkt ver­si­chert – die Ent­schä­di­gungs­sum­men sind be­grenzt.
Was be­deu­tet Un­ter­ver­sich­er­ungs­ver­zicht?
  • Wenn Sie pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che eine Ver­si­che­rungs­summe von min­des­tens 700 Euro ab­si­chern, gilt der Un­ter­ver­si­che­rungs­ver­zicht, das heißt, Ihnen wird der Scha­den bis zur Höhe der Ver­si­che­rungs­summe voll er­setzt.
    Besteht keine Un­ter­ver­si­che­rung, er­hal­ten Sie:
    1. für zer­störte oder ab­han­den­ge­kom­mene Ge­gen­stän­de den Wie­der­be­schaf­fungs­preis, von Ge­gen­stän­den glei­cher Art und Güte (Neu­wert); dies gilt auch für An­ti­qui­tä­ten und Kunst­ge­gen­stän­de
    2. für beschädigte Ge­gen­stän­de die not­wen­di­gen Re­pa­ra­tur­kos­ten, zu­züg­lich einer eventu­ellen Wert­min­de­rung, höch­stens jedoch den Ver­si­che­rungs­wert (Rest­werte wer­den an­ge­rech­net)
    3. für Gegenstände, die bereits vor dem Schad­en nicht mehr ver­wend­bar waren, den Betrag, der ihrem Ver­kaufs­preis entspricht.
    Die Entschä­di­gung für ver­si­cher­te Ge­gen­stän­de ist auf die Ver­si­che­rungs­sum­me be­grenzt. Für die ver­si­cher­ten Kosten wird je­doch zu­sätz­lich über die Ver­si­che­rungs­summe hinaus Er­satz ge­lei­stet, so­fern nicht etwas an­de­res ver­ein­bart ist. Für Wert­sa­chen wird eine Ent­schä­di­gung bis zur ver­ein­bar­ten Ent­schä­di­gungs­gren­ze ge­lei­stet.
Wie finde ich die rich­ti­ge Ver­sich­er­ungs­summe?
  • Zu Ihrem Haus­halt ge­hört al­les, was Sie zu Ih­rem täg­li­chen Le­ben brau­chen – Ein­rich­tungs-, Ge­brauchs- und Ver­brauchs­ge­gen­stän­de. Setzen Sie beim Ver­trags­abs­chluss die Ver­si­che­rungs­sum­me so fest, dass sie dem Be­trag ent­spricht, den Sie für die Neu­an­schaf­fung Ihres ge­sam­ten Haus­rats auf­wen­den müss­ten. Denken Sie dabei auch an Kel­ler und Dach­boden, an den In­halt von Schrän­ken, Kom­mo­den und Tru­hen und an Ihre Wert­sachen.
    Ist die Ver­si­che­rungs­sum­me zu niedrig an­ge­setzt, so liegt eine Un­ter­ver­si­che­rung vor und je­der Scha­den kann nur an­tei­lig er­setzt werden.
    Für die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me er­mit­teln Sie al­so da­für den Wert so ge­nau wie mög­lich. Da­für gibt es zwei We­ge: Da­mit Sie nicht je­den Pull­over oder je­den Tel­ler zäh­len müs­sen, kön­nen Sie pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che ei­ne Pau­scha­le von 700 € an­neh­men. Das ent­spricht dem Wert ei­nes durch­schnitt­lich ein­ge­rich­te­ten Haus­halts.
    Ein Beispiel:
    Der Ge­samt­be­trag Ihres Haus­rats be­trägt 40.000 EUR, die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me aber nur 20.000 EUR. Ent­steht bei ein­em Brand ein Scha­den von 15.000 EUR, so wer­den nur 7.500 EUR, die Hälfte des Scha­dens be­zahlt, denn Sie haben ja auch nur den hal­ben Wert Ihres Haus­rats ver­si­chert.
    tatsächlicher Wert des Haus­rats 100.000 EUR
    Wohnfläche 100 m²
    Berechnung 100 m² x 700 EUR = 70.000 EUR
    Ihnen fehlen im To­tal­scha­den­fall 30.000 EUR
    Sind Sie teurer ein­ge­rich­tet, müssen Sie na­tür­lich eine ent­sprechend hö­here Ver­si­che­rungs­sum­me ver­ein­ba­ren. Bei Ver­si­che­rungs­sum­men über 100.000 EUR sollte der Wert mit Hilfe der ÖSA-​Sum­men­er­mitt­lung (er­hält­lich bei Ihrer ÖSA-​Agen­tur bzw. Spar­kasse) er­rech­net wer­den.
Ist in meinem Beitrag eine Selbstbeteiligung enthalten?
  • Ihren Beitrag können Sie durch eine Selbstbeteiligung reduzieren. Folgende Varianten sind möglich: 0 EUR, 250 EUR, 500 EUR, 1.000 EUR und 2.500 EUR.
Was bedeutet Ersatz zum Neuwert?
  • Er­satz zum Neu­wert be­deutet für Sie, dass Sie zer­störte oder be­schädigte Sachen, die nicht re­parabel sind, neu kaufen können zum dann geltenden Preis. Ihre Haus­rat­ver­sicherung über­nimmt dabei die Kosten für den Neu­kauf oder für die Re­paratur, wenn diese möglich ist.
    Für den Ersatz zum Neu­wert spielt der ur­sprüng­liche An­schaffungs­preis der be­schädigten oder zer­störten Sachen keine Rolle. Sie erhalten im Schaden­fall immer den Be­trag, der zur Wieder­be­schaffung oder Reparatur not­wendig ist. Und sollte nach einer Reparatur eine Wertminderung bleiben, gleicht Ihre ÖSA Hausratversicherung die auch aus.
Was muss ich beim Umzug beachten?
  • Bei einem Woh­nungs­wech­sel geht der Ver­si­che­rungs­schutz auf die neue Woh­nung über. Wäh­rend des Um­zugs be­steht der Schutz in bei­den Woh­nun­gen. Mit Be­en­di­gung des Um­zugs, spä­tes­tens nach zwei Mo­na­ten, er­lischt der Ver­si­che­rungs­schutz in der al­ten Woh­nung. Ak­tua­li­sie­ren Sie früh­zei­tig Ih­ren Ver­trag, da­mit er für die neue Woh­nung op­ti­mal passt, und in­for­mie­ren Sie uns auch über Ih­re neue Wohn­flä­che.
Gilt die Hausrat auch für Gegenstände von Familienangehörigen?
  • Versichert ist der ge­sam­te Haus­halt, egal wem er ge­hört. Das be­trifft auch ge­lie­he­ne und ge­mie­te­te Sa­chen und so­gar das Ei­gen­tum von Be­su­chern. Zie­hen Kin­der zu Aus­bil­dungs­zwecken vor­über­ge­hend aus, sind sie wei­ter mit­ver­si­chert, so­lan­ge sie kei­nen ei­ge­nen Haus­stand grün­den.
Ab wann brauche ich eine eigene Hausratversicherung?
  • Eine eigene Haus­rat­ver­si­che­rung ist sinn­voll, so­bald Sie Ihren eigenen Haus­stand gegründet haben.
    Solange Sie noch bei Ihren Eltern wohnen, sind Sie bei ihnen mit­ver­si­chert. Zudem ist eine Mit­ver­si­che­rung bei Umzug in ein Studenten­wohnheim oder WG-Zimmer während der Ausbildung, dem Wehrdienst oder dem Studium unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei sollte jedoch der Versicherer über die geänderte Wohnsituation informiert werden, sodass der Vertrag entsprechend angepasst werden kann.
    Prüfen Sie am besten mit Ihren Eltern und unserem Versicherungsberater vor Ort Ihren Versicherungsschutz.
Ist mein Balkonkraftwerk in der Hausratversicherung abgesichert?
  • In der Hausratversicherung gilt der Balkon oder auch die Terrasse als Versicherungsort. Dort aufgestellte Balkonkraftwerke bis 600 W sind innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Auch wenn die Anlage fest mit einer Balkonbrüstung verbunden ist, zählen wir diese zum Hausrat.
Infoblatt Haushaltversicherung
Broschüre Haushaltversicherung
Leistungsübersicht Hausratversicherung

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