Sie sind hier: Versicherungen |Bauen und Wohnen |Hausrat

SICHERHEIT FÜRS DRUNTER
UND DRÜBER.

Möbel, Elektronik, Wert­sachen - in einem Haus­halt kommt viel zu­sam­men, was zum Bei­spiel bei einem Feuer oder Wasser­scha­den zer­stört wer­den kann. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt, was Ihnen lieb und teuer ist. So unter­schied­lich die Ge­fah­ren auch sind, die Fol­gen sind im­mer gleich: Ein Haus­rat­scha­den geht ins Geld und zehrt an den Ner­ven. Sie wählen Ihren Schutz für jede Lebenslage.

  1. Absicherung Ihrer Einrichtung
  1. Ersatz des Hausrats zum Neuwert
  1. Bewahren, was Ihnen und Ihrer Familie lieb und teuer ist

Die Hausrat­versicherung auf einen Blick

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Zum Weiterblättern bitte nach links wischen
HausratPlus HausratPlus mit Deckungserweiterung Hausrat 50Plus
Feuer, Ein­bruch­dieb­stahl und Be­raub­ung, Van­da­lis­mus nach Ein­bruch oder bei Be­raub­ung, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel
Blitz-Über­span­nungs­schäden
Ent­schä­di­gungs­grenze für Wert­sachen 20 % 30 % 30 %
Fahr­rad­dieb­stahl bis 1 % der
Versicherungssumme
bis 1 % der
Versicherungssumme
bis 1 % der
Versicherungssumme
Dieb­stahl von Kin­der­wagen bis 500 EUR bis 1.000 EUR bis 1.000 EUR
Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit bis 20.000 EUR
Graf­fi­ti­schä­den bis 500 EUR bis 1.000 EUR bis 1.000 EUR
Elemen­tar­schä­den bis 500 EUR bis 1.000 EUR bis 1.000 EUR
Ent­schä­di­gungs­grenze für un­ver­schlos­senes Bar­geld bis 2.000 EUR bis 2.000 EUR bis 3.000 EUR
bös­wil­lige Be­schä­di­gung bis 500 EUR bis 1.000 EUR bis 1.000 EUR
Be­schä­di­gun­gen durch Mar­der und Wasch­bä­ren bis 2.500 EUR bis 2.500 EUR bis 2.500 EUR
Dieb­stahl von Gar­ten­mö­beln und Gar­ten­ge­rä­ten, Skulp­tu­ren, Gar­ten­de­ko­ra­tion, Spiel- und Sport­ge­rä­ten, Wä­sche und Be­klei­dung vom ei­nge­frie­de­ten Grund­stück bis 1.500 EUR bis 5.000 EUR bis 5.000 EUR
Un­ter­brin­gungs­kos­ten für Haus­tie­re bis 2.000 EUR

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

headline

dummy text

Rundum-Schutz

Haus­rat Sing­le
Haus­rat 50­Plus
Haus­halt-Glas­ver­sich­erung
  • Fenster, Glastür, Son­nen­kol­lek­tor oder Win­ter­gar­ten, Tisch, Schrank, Vi­tri­ne, Ceran­feld, Dusch­tür, Bilder­rah­men oder Spie­gel – mit der ÖSA Glas­ver­si­che­rung sind sämt­liche Bruch­schä­den an Ge­bäu­de- und Mo­bi­li­ar­ver­gla­sun­gen ver­si­chert – auch dann, wenn Ihnen, Ihren Kin­dern oder En­keln selbst mal ein Miss­ge­schick passiert.
Ele­men­tar­scha­den­ver­sicherung
  • Intensive Nie­der­schlä­ge ha­ben einen nahe ge­le­gen­en Fluss so an­schwel­len las­sen, dass er Ihre Woh­nung über­schwemmt. Plötz­lich haben Sie den Fluss in Ihrem Wohn­zimmer. Mit dem Ein­schluss von Ele­men­tar­schä­den sichern Sie Ihren Haus­rat zu­sätz­lich ge­gen z.B. Hoch­was­ser, Schnee­druck oder Erd­be­ben ab.

Rundum-Schutz

  • Hausrat Single

    Hausrat Single

    Hausrat 50Plus

    Hausrat 50Plus

    Hausrat Glas

    Haus­halt-​Glas

    Hausrat erweiterte Naturgefahren

    Erwei­terter
    Natur­gefah­ren­Schutz

FAQ –​ Die häu­fig­sten Fra­gen

Warum ist eine Haus­rat­ver­sich­erung not­wen­dig?
  • Die Hausratversicherung bietet finanziellen Schutz für Ihr Hab und Gut. Sie ist die umfassende Vorsorge für Schäden an Haus­rats­ge­gen­stän­den.
Wo ist mein Haus­rat ver­sich­ert?
  • In der Wohnung, die im Ver­si­che­rungs­schein ge­nan­nt ist. Dazu ge­hö­ren auch Räu­me in Ne­ben­ge­bäu­den auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück. Wasch­ma­schi­nen und Wäsche­trock­ner sind auch in Räu­men ver­si­chert, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer mit an­de­ren Haus­be­woh­nern ge­mein­sam nutzt. Nicht zur Woh­nung ge­hö­ren Räu­me, die aus­schließ­lich be­ruf­lich oder ge­werb­lich ge­nutzt wer­den, zum Bei­spiel Praxis­räu­me eines Arztes.
    Ihre selbst­ge­nutzte Ga­ra­ge (kei­ne Sam­mel­ga­ra­ge) außer­halb des Ver­si­che­rungs­grund­stückes maxi­mal einen Ki­lo­me­ter vom Ver­si­che­rungs­ort ent­fernt.
    Außerhalb der Woh­nung welt­weit bis zu drei Mo­na­ten. Lei­stet eine Per­son Zivil- bzw. Wehr­dienst oder be­fin­det sich in einer Aus­bil­dung, ist der Haus­rat zeit­lich un­ein­ge­schränkt ver­si­chert – die Ent­schä­di­gungs­sum­men sind be­grenzt.
Was be­deu­tet Un­ter­ver­sich­er­ungs­ver­zicht?
  • Wenn Sie pro Qua­drat­me­ter Wohn­flä­che eine Ver­si­che­rungs­summe von min­des­tens 650 Euro ab­si­chern, gilt der Un­ter­ver­si­che­rungs­ver­zicht, das heißt, Ihnen wird der Scha­den bis zur Höhe der Ver­si­che­rungs­summe voll er­setzt.
    Besteht keine Un­ter­ver­si­che­rung, er­hal­ten Sie:
    1. für zer­störte oder ab­han­den­ge­kom­mene Ge­gen­stän­de den Wie­der­be­schaf­fungs­preis, von Ge­gen­stän­den glei­cher Art und Güte (Neu­wert); dies gilt auch für An­ti­qui­tä­ten und Kunst­ge­gen­stän­de
    2. für beschädigte Ge­gen­stän­de die not­wen­di­gen Re­pa­ra­tur­kos­ten, zu­züg­lich einer eventu­ellen Wert­min­de­rung, höch­stens jedoch den Ver­si­che­rungs­wert (Rest­werte wer­den an­ge­rech­net)
    3. für Gegenstände, die bereits vor dem Schad­en nicht mehr ver­wend­bar waren, den Betrag, der ihrem Ver­kaufs­preis entspricht.
    Die Entschä­di­gung für ver­si­cher­te Ge­gen­stän­de ist auf die Ver­si­che­rungs­sum­me be­grenzt. Für die ver­si­cher­ten Kosten wird je­doch zu­sätz­lich über die Ver­si­che­rungs­summe hinaus Er­satz ge­lei­stet, so­fern nicht etwas an­de­res ver­ein­bart ist. Für Wert­sa­chen wird eine Ent­schä­di­gung bis zur ver­ein­bar­ten Ent­schä­di­gungs­gren­ze ge­lei­stet.
Wie finde ich die rich­ti­ge Ver­sich­er­ungs­summe?
  • Setzen Sie beim Ver­trags­abs­chluss die Ver­si­che­rungs­sum­me so fest, dass sie dem Be­trag ent­spricht, den Sie für die Neu­an­schaf­fung Ihres ge­sam­ten Haus­rats auf­wen­den müss­ten. Denken Sie dabei auch an Kel­ler und Dach­boden, an den In­halt von Schrän­ken, Kom­mo­den und Tru­hen und an Ihre Wert­sachen. Ist die Ver­si­che­rungs­sum­me zu niedrig an­ge­setzt, so liegt eine Un­ter­ver­si­che­rung vor und je­der Scha­den kann nur an­tei­lig er­setzt werden.
    Ein Beispiel:
    Der Ge­samt­be­trag Ihres Haus­rats be­trägt 40.000 EUR, die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me aber nur 20.000 EUR. Ent­steht bei ein­em Brand ein Scha­den von 15.000 EUR, so wer­den nur 7.500 EUR, die Hälfte des Scha­dens be­zahlt, denn Sie haben ja auch nur den hal­ben Wert Ihres Haus­rats ver­si­chert.
    Sind Sie teurer ein­ge­rich­tet, müssen Sie na­tür­lich eine ent­sprechend hö­here Ver­si­che­rungs­sum­me ver­ein­ba­ren.
    Beispiel:
    tatsächlicher Wert des Haus­rats 100.000 EUR
    Wohnfläche 100 m²
    Berechnung 100 m² x 650 EUR = 65.000 EUR
    Ihnen fehlen im To­tal­scha­den­fall 35.000 EUR
    Bei Ver­si­che­rungs­sum­men über 100.000 EUR sollte der Wert mit Hilfe der ÖSA-​Sum­men­er­mitt­lung (er­hält­lich bei Ihrer ÖSA-​Agen­tur bzw. Spar­kasse) er­rech­net wer­den.
Ist in meinem Beitrag eine Selbstbeteiligung enthalten?
  • Ihren Beitrag können Sie durch eine Selbstbeteiligung reduzieren. Folgende Varianten sind möglich: 250 EUR, 500 EUR, 1.000 EUR und 2.500 EUR.
Wie lange läuft mein Ver­trag?
  • Ihr Vertrag ver­län­gert sich nach Ab­lauf der ver­­ein­­bar­­ten Dauer von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spä­tes­tens drei Mo­na­te vor­her schrif­tlich ge­kün­digt wird.
    Nach je­dem Ver­si­che­rungs­fall kann der Ver­si­che­rungs­ver­trag ge­kün­digt wer­den. Die Kün­di­gung muss dem Ver­si­che­rer spä­tes­tens ein­en Mo­nat nach Aus­zah­lung der Ent­­schä­­di­­gung zu­gehen. Sie kön­nen selbst be­stim­men, wann die Kün­di­gung wirk­sam wird, je­doch spä­tes­tens zum Ende des lau­fen­den Ver­­si­­che­­rungs­­jah­res.
Was zählt zu Wert­sachen?
    • Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
    • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
    • Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Gegenstände aus Gold oder Platin
    • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie alle Gegenstände aus Silber
Infoblatt Haushaltversicherung
Broschüre Haushaltversicherung
Leistungsübersicht Hausratversicherung

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

Berater finden

Das könnte Sie auch interessieren

Privat­haftpflicht

Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Ver­sich­er­ung­en über­haupt. Denn jeder, der einem an­deren einen Scha­den zu­fügt, muss dafür mit seinem gesamten Vermögen einstehen.

Mehr erfahren

NaturgefahrenSchutz

Naturkatastrophen sind keine Seltenheit mehr. Dennoch müssen Sie nicht zwangsläufig die Folgen tragen, wenn die Elemente verrückt spielen. Die Elementar­schaden­versicherung schützt Ihr Zuhause bei Naturkatastrophen.

Mehr erfahren

Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.