Sie sind hier: Versicherungen |Bauen und Wohnen |NaturgefahrenSchutz

Klimawandel ist real

Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt: Naturkatastrophen sind keine Seltenheit mehr. Dennoch müssen Sie nicht zwangsläufig die Folgen tragen, wenn die Elemente verrückt spielen. Als Ergänzung zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung schützt der erweiterte NaturgefahrenSchutz Ihr Zuhause bei Katastrophen.

  • Schutz für Haus und Wohnung gegen Naturgefahren
  • Absicherung von Schäden durch Naturgefahren wie Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdfall und Erdsenkung
  • Bewahren, was Sie sich geschaffen haben

FAQ –​ DIE HÄU­FIG­STEN FRA­GEN

Was sichert eine ganz normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung ab?
  • Die klassische Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hilft bei Schä­den oder der to­ta­len Zer­stö­rung durch Feu­er (da­zu ge­hört der Blitz­ein­schlag), durch Sturm und Ha­gel und Lei­tungs­was­ser ein­schließ­lich Frost­schä­den. Die Haus­rat-​Po­lice deckt das be­weg­liche In­ven­tar der Woh­nung ge­gen die­se Ge­fah­ren ab und ge­gen Ein­bruch­dieb­stahl oder Van­da­lis­mus nach ei­nem Ein­bruch. Was viele nicht wis­sen: Kom­plett wird das alles erst durch den er­wei­ter­ten Schutz gegen Na­tur­ge­fah­ren.
Was versteht man unter erwei­terte Natur­gefah­ren?
  • Zu ihnen gehört zuallererst das, was wir zum Beispiel schon öfter in unserer Region erlebten: Überflutungen, die durch Starkregen ent­stan­den sind, und Über­schwem­mun­gen durch Hoch­wasser. Aber auch Schnee­druck, der Dächer oder Ge­bäu­de­teile ein­stür­zen lässt, und Er­drutsch, wie es ihn mehr­fach in südlichen Teilen Sachsen-​Anhalts mit verheerenden Schlamm­la­wi­nen gab.
Viele Menschen leben weit weg von fließ­en­den Ge­wäs­sern – wo­zu der Natur­ge­fah­ren­schutz?
  • Weil er viel mehr ist als nur ein Schutz gegen Hoch­was­ser­schä­den. Über die Hälfte der Schä­den hat mit Stark­regen und seinen Folgen und nichts mit einer direkten Lage am Fluss oder am Bach zu tun. Gerade Starkregen mit Rückstau gibt es immer öfter, er kommt über­rasch­end und kann überall auftreten.
Hilft in solchen Si­tu­ati­onen nicht der Staat?
  • Sachsen-Anhalt gehört neben Bayern, Nieder­sachsen, Rhein­land-​Pfalz und Sachsen zu den Bundes­ländern, die alle Bürger mit Nach­druck zur Eigen­vorsorge gegen Schäden durch Naturgefahren auf­ge­rufen haben. Das Land werde künftig in solchen Situa­tionen nicht mehr ohne Wei­teres helfen, hat der Mi­ni­ster­prä­sident erklärt. Was privat versichert werden kann, müsse auch so geschützt werden.
Ist denn alles ver­sich­erbar?
  • Die ÖSA Ver­si­che­run­gen gehen davon aus, dass rund 99 Prozent der Wohn­ge­bäude und Haus­halte ver­si­cher­bar sind. Aber: Rund zwei Drittel in Sachsen-​Anhalt haben noch keinen aus­rei­chen­den Schutz gegen Schäden durch Naturgefahren.
Und wenn es pas­siert, kann man den Scha­den nicht allein be­zahlen?
  • Schäden durch Naturgefahren sind erfahrungsgemäß komplexe Schäden und damit meistens auch sehr teuer. Nur die Wenigsten können sie aus eigener Tasche bezahlen. Wenn „nur“ der Keller eines Wohnhauses durch Starkregen und Rückstau vollläuft, verursacht das schnell Kosten in fünfstelliger Höhe. Hier geht es dann um die Existenz von Familien oder Gewerbetreibenden.

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

Berater finden

Das könnte Sie auch interessieren

Haus­rat­ver­si­che­rung

Von Möbel, über Kleidung bis hin zu Wert­ge­gen­stän­den - mit der Haus­rat­ver­si­che­rung der ÖSA  ist alles in Ihr­er Woh­nung oder im Haus ab­ge­si­chert. Durch zusätzliche Bausteine können Sie Ihren Versicherungsschutz noch individuell erweitern.

Mehr erfahren

Wohn­ge­bäu­de­ver­sicherung

Ein Eigenheim ist der Traum vieler Menschen. Mit der ÖSA WohnhausPlus sind Ihre eigenen vier Wände gegen alle Risiken durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Leitungswasser abgesichert.

Mehr erfahren

Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.