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Fahren Sie entspannter

Wer sich mit seinem Cam­ping­fahr­zeug auf die Straße be­gibt, muss sein Fahr­zeug  in je­dem Fall ver­sichern. Mit dem Rund​um-​Schutz der ÖSA fahren Sie entspannter.

  • Rundum-Schutz für Ihr Campingfahrzeug
  • Europaweite Hilfe durch zusätzlichen Schutzbrief bei Pannen und Unfällen
  • Neu: Pemium-Produkt

Die Versicherung für Cam­ping­fahr­zeuge auf einen Blick

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Komfort Premium
Haft­pflicht
Mallorca-Police
Auto­schutz­brief bis 7,5t
i
Kas­ko
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
i
Brand oder Ex­plo­sion
i
Sturm, Hagel, Blitz­schlag
i
Über­schwem­mung
i
Zusam­menstoß mit Tieren aller Art
i
Glas­bruch und Glas­repa­ratur
i
Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
i
Tier­biss an Schläuchen, Kabeln, Lei­tun­gen und Folge­schä­den daraus bis 3.000 EUR
i
La­wi­nen (auch Dach­la­wi­nen), Erd­rutsche, Erd­fall
i
Aus­tausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­verlust
i
Mit­ver­si­che­rung von Fahr­zeug- und Zu­behör­tei­len
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5.000 EUR 10.000 EUR
Schutz des nicht festen Vor­zeltes 3.000 EUR
Van­da­lis­mus: mut- und bös­willige Hand­lungen
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selbst verschul­dete Un­fälle
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Trans­port auf ei­nem Schiff
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Eigen­schä­den bis 100.000 EUR

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Rundum-Schutz

Haftpflicht
  • Als Hal­ter eines Cam­ping­fahr­zeugs be­nö­ti­gen Sie eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sie ist ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben und kommt für Schä­den auf, die Sie an­de­ren mit Ihrem Fahr­zeug zu­fü­gen. Gleich­zei­tig über­nimmt Sie die Ab­wehr un­be­rechtigter An­sprüche.
Teilkasko/​Teilkasko​Plus
  • Teilkasko
    Der Zusatzschutz für Schä­den, die Sie nicht selbst verursacht haben – zum Bei­spiel bei Glas­bruch, Brand und Ex­plo­sion, Ent­wen­dung.
     
    TeilkaskoPlus
    • Neupreisentschädigung bis 18 Monate
    • Mitversicherung von Fahrzeug- und Zu­be­hör­tei­len bis 10.000 Euro
    • Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge bis 18 Monate
Vollkasko/​Vollkasko​Plus
  • Vollkasko
    Der bestmögliche Schutz für Ihr Campingfahrzeug.
     
    VollkaskoPlus
    alle Leistungen der TeilkaskoPlus sowie
    • Rabattschutz
    • Anhängerschaden
    • Ersatz von Sportgeräten
ÖSA AutoPlus/​AutoPlus mit Rabattschutz
  • AutoPlus
    Ob Panne, Unfall oder Dieb­stahl – die ÖSA AutoPlus hilft Ihnen in ganz Euro­pa weiter. Zum Bei­spiel werden die Kosten für Pan­nen­­hilfe oder Kran­ken­rück­trans­port über­nom­men.
    Der Schutzbrief ist Ihre Garantie für schnelle und kosten­lose Hilfe. Da Service und Lei­stung aus einer Hand kommen, sind Sie mit einem einzigen Anruf auf der siche­ren Seite, rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feier­tagen.

     
    AutoPlus mit Rabattschutz
    • alle Leistungen der AutoPlus
    Ein belasteter Schaden pro Kalen­der­jahr in der Kfz-Haft­pflicht oder VollkaskoPlus führt nicht zu einer Rück­stu­fung und die Scha­den­frei­heits­klas­se bleibt erhalten.

Rundum-Schutz

  • Haftpflicht

    Haft­pflicht

    Teilkasko | TeilkaskoPremium

    Produkt Teil­kasko/​TeilkaskoPremium

    Vollkasko | VollkaskoPremium

    Produkt Voll­kasko/​VollkaskoPremium

    AutoPlus mit Rabattschutz

    Produkt Autoschutzbrief/ Autoschutzbrief mit Rabattschutz

FAQ –​ Die häu­fig­sten Fra­gen

Warum ist eine Ver­si­che­rung für Cam­ping­fahr­zeu­ge wichtig?
  • Die Versiche­rung um­fasst min­des­tens die Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Diese deckt Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die Sie durch den Ge­brauch Ihres Cam­ping­fahr­zeu­ges an­de­ren zu­fü­gen. Um diese An­sprü­che Dritter ab­de­cken zu kön­nen, ist die Haft­pflicht ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Ohne sie dür­fen Sie den Stell­platz nicht ver­las­sen.
Kann ich auch ein Sai­son­kenn­zei­chen nutzen?
  • Da ein Cam­ping­fahr­zeug meis­tens wäh­rend der wär­me­ren Mo­na­te be­wegt wird, lohnt sich in vielen Fällen die Zu­las­sung mit ei­nem Sai­son­kenn­zei­chen. Dieses ist für den ge­wähl­ten Zeit­raum gültig, zwi­schen zwei und elf zu­sam­men­hän­gen­den Mo­na­ten inner­halb eines Ka­len­der­jah­res. Der Vor­teil: Für die Zeit der Still­le­gung zahlen Sie kei­ne Kfz-​Steuer und keine Kfz-​Ver­si­che­rung. Aller­dings dürfen Sie das Wohn­mo­bil dann auf kei­nen Fall im Stra­ßen­ver­kehr be­we­gen oder auf öffent­lichen Straßen/​Plätzen ab­stel­len. In der Ruhe­zeit be­steht der Ver­si­che­rungs­schutz weiter, die so­ge­nann­te Ruhe­ver­si­che­rung deckt je nach Ver­si­che­rungs­art be­stimmte Haft­pflicht- und Kasko-Schä­den ab. Sie zahlen für die Ruhe­ver­si­che­rung in der Re­gel kei­nen Bei­trag, müssen aber das Cam­ping­fahr­zeug auf einem ein­ge­zäun­ten Grund­stück oder in einer Ga­ra­ge ab­stellen.
Gilt mein Ver­si­che­rungs­schutz auch im Ausland?
  • In der Kfz-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung be­steht Ver­si­che­rungs­schutz inner­halb der geo­gra­fi­schen Gren­zen Euro­pas sowie in den außer­euro­päischen Ge­bie­ten, die zum Gel­tungs­be­reich der Euro­päischen Union gehören.
Infoblatt Kfz-Versicherung
Flyer Kfz-Versicherung
Leistungsübersicht Campingfahrzeuge
Infoblatt ÖSA AutoPlus
Allgemeine Bedingungen zum Kfz-Tarif

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

Berater finden

Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.