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Für den Fall der Fälle

Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür mit seinem gesamten Vermögen einstehen. Sie leistet im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Individueller Schutz für Ihre ganze Familie
  • Berechtigte Ansprüche werden beglichen; unberechtigte Ansprüche abgewehrt
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Die Privat­haftpflicht auf einen Blick

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Zum Weiterblättern bitte nach links wischen
PHV Single* PHV PHV 50Plus
Ver­siche­rungs­sum­me
i
5 Mio EUR 501, 15 oder 5 Mio EUR 501 oder 15 Mio EUR
alle im pri­va­ten Haus­halt des Ver­si­che­rungs­neh­mers le­ben­de Per­so­nen
i
pflegebedürftige Kinder und Eltern/Großeltern in Pflegeeinrichtungen
Betriebspraktika und Ferienjobs mit Schäden an Betriebseinrichtungen
Be­treu­ung frem­der Kin­der (Ta­ges­mut­ter), so­fern kei­ne ge­wer­bliche Tä­tig­keit vor­liegt oder bis zu ei­ner Auf­wands­ent­schä­di­gung von ma­xi­mal 6.000 EUR jähr­lich
Miet­sach­schä­den bis zur Hö­he der Ver­siche­rungs­sum­me
All­mäh­lich­keits­schä­den
Ab­wehr un­be­rech­tig­ter An­sprüche
Schä­den aus In­ter­net­nutzung
Ab­han­den­kom­men von frem­den Schlüs­seln bis 20.000 EUR bis 50.000 EUR bis 50.000 EUR
Schä­den durch Ge­fäl­lig­keits­hand­lung­en
i
bis 1.000 EUR An­walts- und Ge­richts­kosten für die Ab­wehr un­be­rech­tigter Scha­den­er­satz­an­sprüche aus Ur­he­ber­rechts­ver­letzung ge­gen mit­ver­sicher­te Kin­der bis zur Voll­en­dung des 14. Le­bens­jahres
Rei­ni­gungs- und Be­tankungs­schä­den am ge­lie­he­nen oder ge­fäl­lig­keits­hal­ber über­las­se­nen Kfz
i
Ra­batt­aus­gleich bei Schä­den am ge­fäl­lig­keits­hal­ber über­las­se­nen Kfz
i
Be- und Ent­la­de­schä­den
i

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*In der PHV Single sind nur Sie versichert.
PHV = Privat­-Haft­pflicht­ver­si­che­rung
1 bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR für jeden Geschädigten
Sie ha­ben nicht ge­fun­den, was Sie su­chen? Schau­en Sie in un­se­re aus­führ­li­che Leis­tungs­über­sicht.

Rundum-Schutz

Privathaftpflicht Single
  • Die Privathaftpflicht Single ist speziell an die Be­dürf­nis­se von Ein­zel­per­so­nen aus­ge­rich­tet.
Privathaftpflicht 50Plus
  • Die Privathaftpflicht 50Plus be­rück­sich­tigt die Le­bens­si­tu­ation ab 50 mit er­höh­ten Lei­stun­gen.
Amtshaftpflicht
  • Das ist die Absicherung für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Richter vor Re­gress­an­sprü­chen des Ar­beit­ge­bers wäh­rend der dienst­lich­en Tä­tig­keit. Der Dienst­herr nimmt Sie im Ein­zel­fall nach den be­amten- oder ta­rif­recht­li­chen Vor­schrif­ten in Re­gress.
Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht
  • Personen, die vorwiegend verwaltenden, gut­ach­ter­lich­en oder ähn­lich­en Auf­ga­ben nach­gehen, be­nö­ti­gen eine Ver­mö­gens­scha­den-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Schon klei­ne Feh­ler wie zum Bei­spiel eine fal­sche Be­rech­nung von Bei­hil­fen oder Kran­ken­geld, füh­ren zu Ver­mö­gens­schä­den.
Ge­wäs­ser­scha­den­haft­pflicht
  • Absicherung bei Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, die sich aus den Ge­fah­ren von pri­vaten Heiz­öl­tank­an­la­gen ergeben.
Jagdhaftpflicht
  • Absicherung für Jäger bei Schadenersatzforderungen, die sich aus den Gefahren einer mit der Jagd mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Tätigkeit ergeben. Mitversichert ist auch das Halten und Führen von bis zu drei Jagdhunden.

Rundum-Schutz

  • Privathaftpflicht Single

    Privat­haftpflicht Single

    Privathaftpflicht 50Plus

    Privat­haft­pflicht 50Plus

    Amtshaftpflicht

    Amts­haft­pflicht

    Ver­mö­gens­­scha­denhaft­pflicht

    Vermögens­schaden­haft­pflicht

    Gewässerschadenhaftpflicht

    Gewässer­scha­den­haft­pflicht

    Jagdhaftpflicht

    Jagd­haft­pflicht

FAQ –​ Die häu­fig­sten Fra­gen

Ist die Privathaftpflicht eine Pflichtversicherung?
  • Nein, die Privathaftpflicht ist keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings ist sie unverzichtbar, um sich als Privatperson finanziell gegen Scha­den­er­satz­an­sprü­che Dritter ab­zu­sich­ern. Denn wer ein­em an­de­ren fahr­läs­sig einen Scha­den zu­fügt, ihn also ver­letzt oder sein Ei­gen­tum be­schä­digt, haf­tet da­für in un­be­grenz­ter Höhe mit sei­nem ge­sam­ten Ver­mögen. Die Pri­vat­haft­pflicht schützt Sie vor die­sem Ri­si­ko.
Wer ist versichert?
  • Mit Ihrer Privathaftpflicht sind Sie selbst und alle im privaten Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Personen versichert.
    Im Tarif PHV Single sind nur Sie versichert.
Was sind "deliktunfähige Kinder"?
  • Unter sieben Jahren, bei Unfällen im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr, gelten Kinder vor dem Gesetz als „deliktunfähig“. Das heißt: diese Kinder werden für einen verursachten Schaden nicht zur Verantwortung gezogen. Das bedeutet, dass der Geschädigte auf seinem Schaden sitzenbleibt – was oft zu größeren Problemen führt. Schon manche Freund­schaf­ten und Nach­bar­schafts­be­zieh­un­gen sind da­durch zer­stört wor­den. Ein be­ruhi­gen­des Stück Sich­er­heit für Sie: die ÖSA-​Ver­trags­er­gän­zung „de­likt­un­fä­hi­ge Kin­der“ in der Pri­vat­haft­pflicht. Ihre Kin­der und de­ren Hand­lun­gen sind mit­ver­sich­ert.
Was sind Gefälligkeitshandlungen?
  • Sie helfen einem Bekannten beim Umzug und beschädigen ein Möbelstück. Schä­den bis zu 10.000 Euro sind in der Privat-Haft­pflicht­ver­siche­rung ab­ge­sichert.
Was ist eine Scha­den­er­satz­aus­fall­ver­sich­er­ung?
  • Sie tritt ein, wenn Sie selbst der Geschädigte sind, der Verursacher des Schadens aber nicht zahlt.
Bin ich bei Schäden im Internet versichert?
  • Ja, bei Schäden durch den Gebrauch des Internets besteht Ver­si­che­rungs­schutz.
Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?
  • Schäden durch zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, zum Beispiel Katzen, Hamster, Wellensittiche sind in der privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­si­chert. Nicht ver­si­chert sind Hunde, Reit- und Zug­tiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu ge­werb­lich­en oder land­wirt­schaft­li­chen Zweck­en ge­hal­ten wer­den. Es be­steht aller­dings die Mög­lich­keit diese über den Bau­stein „Tier­hal­ter­haft­pflicht“ zu ver­si­chern.
Ist der Öltank meiner Heizung mitversichert?
  • Versichert sind Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, wenn der Heiz­öl­tank bis zu 6.000 Liter aus­läuft und Grund­was­ser ver­un­rei­nigt wird.
Was ist ein Allmählichkeitsschaden?
  • Ein All­mäh­lich­keits­scha­den ist ein Sach­scha­den, der nicht durch spon­tane, son­dern all­mäh­liche – das heißt mehr oder we­ni­ger lang an­dau­ern­de – Ein­wir­kung der Tem­pe­ra­tur (Kälte, Wärme, Hitze), von Gasen und Dämpfen, aggressiven Rauch oder Feuchtig­keit entsteht.

    Aus der Pri­vatvhaft­pflicht be­steht Ver­si­che­rungs­schutz, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer von sei­nem Ver­mie­ter auf Er­satz eines Schim­­mel­­scha­­dens in An­­spruch ge­­nom­­men wird, der durch un­­zu­­rei­­chen­­de Lüf­­tung der Miet­­woh­­nung ent­­stan­­den ist.
In welchen Bereichen bin ich abgesichert?
    • Radfahren
    • Einkaufen
    • Teilnahme am Stra­ßen­ver­kehr als Fuß­gän­ger
    • Haus- und Grund­be­sitz
      Bei Selbst­nut­zung von einem Ein­fa­mi­li­en­haus und/​oder Wo­chen­end­haus vom Ver­si­cher­ungs­neh­mer bzw. den mit­ver­si­cher­ten Per­so­nen zu pri­va­ten Wohn­zweck­en im In­land
    • Miet­sach­schä­den
      Bei Schä­den an pri­vat ge­mie­te­ten Räu­men, zum Bei­spiel Be­schä­di­gung des Fuß­bo­dens, des Wasch­beck­ens, der Fen­ster­bank. Nicht ein­ge­schlos­sen sind Schä­den zum Bei­spiel an Hei­zungs­an­la­gen sowie an Elek­tro- und Gas­ge­rä­ten und Schä­den wegen Ab­nut­zung, Ver­schleiß und über­mä­ßi­ger Be­an­spruch­ung.
    • Verpflich­tun­gen aus dem Miet­ver­trag
      Zum Bei­spiel für die vom Haus­be­sit­zer auf den Mie­ter über­tra­gene Be­leuch­tungs- und/​oder Streu- und Rei­ni­gungs­pflicht
    • Kinder
      Scha­den­er­satz­an­sprü­che aus der Ver­let­zung der Auf­sichts­pflicht für min­der­jäh­ri­ge Kinder
    • Frei­zeit­sport
      Zum Bei­spiel beim Ski­fah­ren, Fuß­ball, Squash, In­line-Ska­ting und Snow­boar­den, aus­ge­nom­men Flug- und Motor­sport
    • Kleintier­haltung
      Zah­me Haus­tiere und "ge­zähm­te Klein­tiere", zum Bei­spiel Kat­zen, Ham­ster, Wel­len­sit­tiche, Bie­nen. Sie dür­fen nicht zu ge­werb­lichen oder land­wirt­schaft­li­chen Zwecken ge­hal­ten oder ge­züch­tet wer­den.
Infoblatt Haushaltversicherung
Leistungsübersicht Privathaftpflicht
Broschüre Haushaltversicherung
Allgemeine Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung

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