- Individueller Schutz für Ihre ganze Familie
- Berechtigte Ansprüche werden beglichen; unberechtigte Ansprüche abgewehrt

Die Privathaftpflicht auf einen Blick
Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
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PHV Single* | PHV | PHV 50Plus | |
Versicherungssumme
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5 Mio EUR | 501, 15 oder 5 Mio EUR | 501 oder 15 Mio EUR |
alle im privaten Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Personen
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pflegebedürftige Kinder und Eltern/Großeltern in Pflegeeinrichtungen | ![]() |
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Betriebspraktika und Ferienjobs mit Schäden an Betriebseinrichtungen | ![]() |
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Betreuung fremder Kinder (Tagesmutter), sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt oder bis zu einer Aufwandsentschädigung von maximal 6.000 EUR jährlich | ![]() |
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Mietsachschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme | ![]() |
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Allmählichkeitsschäden | ![]() |
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Abwehr unberechtigter Ansprüche | ![]() |
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Schäden aus Internetnutzung | ![]() |
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Abhandenkommen von fremden Schlüsseln | bis 20.000 EUR | bis 50.000 EUR | bis 50.000 EUR |
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
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bis 1.000 EUR Anwalts- und Gerichtskosten für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzung gegen mitversicherte Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | ![]() |
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Reinigungs- und Betankungsschäden am geliehenen oder gefälligkeitshalber überlassenen Kfz
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Rabattausgleich bei Schäden am gefälligkeitshalber überlassenen Kfz
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Be- und Entladeschäden
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*In der PHV Single sind nur Sie versichert.
PHV = Privat-Haftpflichtversicherung
1 bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR für jeden Geschädigten
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Rundum-Schutz
- Privathaftpflicht Single
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Die Privathaftpflicht Single ist speziell an die Bedürfnisse von Einzelpersonen ausgerichtet.
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- Privathaftpflicht 50Plus
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Die Privathaftpflicht 50Plus berücksichtigt die Lebenssituation ab 50 mit erhöhten Leistungen.
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- Amtshaftpflicht
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Das ist die Absicherung für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Richter vor Regressansprüchen des Arbeitgebers während der dienstlichen Tätigkeit. Der Dienstherr nimmt Sie im Einzelfall nach den beamten- oder tarifrechtlichen Vorschriften in Regress.
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- Vermögensschadenhaftpflicht
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Personen, die vorwiegend verwaltenden, gutachterlichen oder ähnlichen Aufgaben nachgehen, benötigen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Schon kleine Fehler wie zum Beispiel eine falsche Berechnung von Beihilfen oder Krankengeld, führen zu Vermögensschäden.
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- Gewässerschadenhaftpflicht
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Absicherung bei Schadenersatzforderungen, die sich aus den Gefahren von privaten Heizöltankanlagen ergeben.
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- Jagdhaftpflicht
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Absicherung für Jäger bei Schadenersatzforderungen, die sich aus den Gefahren einer mit der Jagd mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Tätigkeit ergeben. Mitversichert ist auch das Halten und Führen von bis zu drei Jagdhunden.
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- Ist die Privathaftpflicht eine Pflichtversicherung?
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Nein, die Privathaftpflicht ist keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings ist sie unverzichtbar, um sich als Privatperson finanziell gegen Schadenersatzansprüche Dritter abzusichern. Denn wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflicht schützt Sie vor diesem Risiko.
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- Wer ist versichert?
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Mit Ihrer Privathaftpflicht sind Sie selbst und alle im privaten Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Personen versichert.Im Tarif PHV Single sind nur Sie versichert.
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- Was sind "deliktunfähige Kinder"?
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Unter sieben Jahren, bei Unfällen im Straßenverkehr sogar bis zum 10. Lebensjahr, gelten Kinder vor dem Gesetz als „deliktunfähig“. Das heißt: diese Kinder werden für einen verursachten Schaden nicht zur Verantwortung gezogen. Das bedeutet, dass der Geschädigte auf seinem Schaden sitzenbleibt – was oft zu größeren Problemen führt. Schon manche Freundschaften und Nachbarschaftsbeziehungen sind dadurch zerstört worden. Ein beruhigendes Stück Sicherheit für Sie: die ÖSA-Vertragsergänzung „deliktunfähige Kinder“ in der Privathaftpflicht. Ihre Kinder und deren Handlungen sind mitversichert.
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- Was sind Gefälligkeitshandlungen?
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Sie helfen einem Bekannten beim Umzug und beschädigen ein Möbelstück. Schäden bis zu 10.000 Euro sind in der Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.
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- Was ist eine Schadenersatzausfallversicherung?
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Sie tritt ein, wenn Sie selbst der Geschädigte sind, der Verursacher des Schadens aber nicht zahlt.
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- Bin ich bei Schäden im Internet versichert?
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Ja, bei Schäden durch den Gebrauch des Internets besteht Versicherungsschutz.
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- Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?
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Schäden durch zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, zum Beispiel Katzen, Hamster, Wellensittiche sind in der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Nicht versichert sind Hunde, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit diese über den Baustein „Tierhalterhaftpflicht“ zu versichern.
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- Ist der Öltank meiner Heizung mitversichert?
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Versichert sind Schadenersatzforderungen, wenn der Heizöltank bis zu 6.000 Liter ausläuft und Grundwasser verunreinigt wird.
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- Was ist ein Allmählichkeitsschaden?
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Ein Allmählichkeitsschaden ist ein Sachschaden, der nicht durch spontane, sondern allmähliche – das heißt mehr oder weniger lang andauernde – Einwirkung der Temperatur (Kälte, Wärme, Hitze), von Gasen und Dämpfen, aggressiven Rauch oder Feuchtigkeit entsteht.
Aus der Privatvhaftpflicht besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer von seinem Vermieter auf Ersatz eines Schimmelschadens in Anspruch genommen wird, der durch unzureichende Lüftung der Mietwohnung entstanden ist.
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- In welchen Bereichen bin ich abgesichert?
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- Radfahren
- Einkaufen
- Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger
- Haus- und Grundbesitz
Bei Selbstnutzung von einem Einfamilienhaus und/oder Wochenendhaus vom Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen zu privaten Wohnzwecken im Inland - Mietsachschäden
Bei Schäden an privat gemieteten Räumen, zum Beispiel Beschädigung des Fußbodens, des Waschbeckens, der Fensterbank. Nicht eingeschlossen sind Schäden zum Beispiel an Heizungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. - Verpflichtungen aus dem Mietvertrag
Zum Beispiel für die vom Hausbesitzer auf den Mieter übertragene Beleuchtungs- und/oder Streu- und Reinigungspflicht - Kinder
Schadenersatzansprüche aus der Verletzung der Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder - Freizeitsport
Zum Beispiel beim Skifahren, Fußball, Squash, Inline-Skating und Snowboarden, ausgenommen Flug- und Motorsport - Kleintierhaltung
Zahme Haustiere und "gezähmte Kleintiere", zum Beispiel Katzen, Hamster, Wellensittiche, Bienen. Sie dürfen nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten oder gezüchtet werden.
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