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NICHT JEDE SCHERBE
BRINGT GLÜCK.ÖSA PrivathaftpflichtSchutz
Die Privat-Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht ohne Grund das Wort „Pflicht“. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie bietet Ihrer Familie und Ihnen Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn im Ernstfall haftet jeder mit seinem gesamten Vermögen und es kann sogar Ihre Existenz bedrohen. Der ÖSA PrivathaftpflichtSchutz bietet Ihnen die notwendige Sicherheit und leistet im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschaden finanzielle Abhilfe.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Rundum-Schutz
Wir bieten individuellen Schutz für alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen.
- Auf Sie angepasst
Stellen Sie Ihren Versicherungsschutz nach Ihren Bedürfnissen zusammen. Versicherungsschutz: bis 50 Millionen Euro.
- Wir sind an Ihrer Seite
Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften und begleichen berechtigte Ansprüche. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht.
Die Privathaftpflicht Tarife im Überblick
- PHV Basis
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Einsteiger-Produkt
Der Basistarif der privaten Haftpflichtversicherung der ÖSA schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen eines privaten Schadens. Die Leistungen umfassen zum Beispiel eine Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 10 Millionen Euro. Die Selbstbeteiligung ist auf 250 Euro begrenzt. In dieser Versicherung sind auch weitere Personen mitversichert – unter anderem Ihre in Schul- oder anschließender Berufsausbildung befindlichen Kinder, Ihr Ehepartner oder Ihre in Ihrem Haushalt lebenden Eltern und Großeltern.
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- PHV Komfort
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Komfort-Produkt mit hohem Schutz
Preislich liegt die PHV Komfort nur wenig über dem Basistarif, enthält aber Top-Leistungen wie: eine Reduzierung der Selbstbeteiligung oder eine Erhöhung der Deckungssumme auf bis zu 50 Millionen Euro. Personen Ihrer Familie sind mitversichert. Beschädigen Ihre minder- oder volljährigen Kinder geliehene Sachen, dann springt die Privathaftpflicht ein.
Auch dann, wenn Sie einen fremden Schlüssel verlieren und dadurch ein Schaden entsteht, haben Sie in diesem Tarif bis zu 50.000 Euro Versicherungsschutz.
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- PHV Premium
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Komfort-Produkt mit Plus-Paket für den umfassenden Schutz
Für maximalen Schutz steht die Haftpflichtversicherung PHV Premium. Und dabei liegt der monatliche Tarif im niedrigen einstelligen Bereich. PHV Premium garantiert ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bei hohen Deckungssummen. Ergänzend zu den Leistungen der PHV Basis und PHV Komfort zählen unter anderem ein Rabattschutz für geliehene Kfz, eine Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro sowie eine Forderungsausfalldeckung.
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Tarife und Leistungen im Vergleich
Vertragspartner:
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BASIS* | KOMFORT* | PREMIUM* | |
Versicherungssumme
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5 Mio EUR | 501 oder 15 Mio EUR | 501 oder 15 Mio EUR |
Selbstbeteiligung | 250 EUR | 0 EUR 150 EUR 250 EUR | 0 EUR 150 EUR 250 EUR |
Prüfung der Haftpflichtfrage / Abwehr unberechtigter Ansprüche / Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen | |||
Mitversicherte Personen | |||
alle im privaten Haushalt des Versicherungsnehmers lebende Personen (wirtschaftliche Einheit) **
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deliktunfähige Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ** | bis 20.000 EUR | ||
Auszug Versicherungsschutz | |||
Neuwertentschädigung (ausgenommen Multimediageräte und Brillen) bis 5.000 EUR | |||
Forderungsausfalldeckung
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Schäden an privat gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen
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bis 10.000 EUR | bis 10.000 EUR | bis 50.000 EUR |
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen | bis 30.000 EUR | bis 30.000 EUR | |
Allmählichkeitsschäden | |||
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln bis 50.000 EUR | |||
Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien | |||
Private Ladestationen für E-Mobilität auf dem selbstbewohnten Grundstück (Wallboxen) | |||
Schäden aus privater Internetnutzung | bis 1 Mio. EUR | bis 1 Mio. EUR | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte in Europa ohne zeitliche Begrenzung, sonst | 3 Jahre | 3 Jahre | 5 Jahre |
Be- und Entladeschäden
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bis 2.000 EUR | bis 2.000 EUR | bis 10.000 EUR |
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Ergänzungen für Ihren Versicherungsschutz
Individueller Schutz für Ihre Bedürfnisse.
Tierhalterhaftpflicht
Mehr erfahren
Sportboot-Haftpflichtversicherung
Jagdhaftpflicht
Schutzbaustein Amtshaftpflicht
Schutzbaustein Drohnen
- Ist die Privathaftpflicht eine Pflichtversicherung?
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Nein, die Privathaftpflicht ist keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings ist sie unverzichtbar, um sich als Privatperson finanziell gegen Schadenersatzansprüche Dritter abzusichern. Denn wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflicht schützt Sie vor diesem Risiko.
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- Wer ist versichert?
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Unseren Versicherungsschutz genießen alle in einem Haushalt lebenden Personen die eine wirtschaftliche Einheit bilden sowie pflegebedürftige Kinder und Eltern/Schwiegereltern/Großeltern in Pflegeeinrichtungen und minderjährige Kinder beim anderen Elternteil und zu Ausbildungszwecken auswärtige Kinder. Im Single-Tarif sind keine weiteren Personen neben dem Versicherungsnehmer versichert.
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- Wie kann ich einen Privathaftpflichtschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Haftpflicht-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Was wird im Schadenfall geleistet?
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Wir erstatten dem Geschädigten die Kosten, die aufgrund eines Schadens entstanden sind, z. B.
Personenschäden:- Arzt- und Krankenhauskosten sowie Haushaltshilfen,
- Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld,
- Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern.
Sachschäden:- Reparaturkosten,
- Wiederbeschaffungskosten,
- Wertminderungen,
- Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers).
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- Bin ich im Ausland versichert?
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In PHV Basis, Komfort und Premium sind vorübergehende Auslandsaufenthalte in Europa bis zur Versicherungssumme abgesichert. Außerhalb von Europa ist der Versicherungsschutz für PHV Basis und Komfort auf drei Jahre und für Premium auf fünf Jahre begrenzt.
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- Bin ich bei Schäden im Internet versichert?
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Ja, bei Schäden durch den Gebrauch des Internets besteht Versicherungsschutz.
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- Sind Schäden durch meine Haustiere mitversichert?
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Schäden durch zahme Haustiere und „gezähmte Kleintiere“, zum Beispiel Katzen, Hamster, Wellensittiche sind in der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Nicht versichert sind Hunde, Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.Dafür bieten wir Ihnen eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
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- Wie kann ich meine Drohne versichern?
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Drohnen bis 250 g sind im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht Premium beitragsfrei mitversichert. Drohnen über 250 g bis 5000 g Abfluggewicht können zusätzlich über den Baustein Privathaftpflicht Drohnen versichert werden.Denn: Haftpflicht ist Pflicht! Wenn Sie eine Drohne besitzen und fliegen, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gerne beraten wir Sie zu einem passenden Versicherungsschutz.
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- Was ist ein Allmählichkeitsschaden?
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Ein Allmählichkeitsschaden ist ein Sachschaden, der nicht durch spontane, sondern allmähliche – das heißt mehr oder weniger lang andauernde – Einwirkung der Temperatur (Kälte, Wärme, Hitze), von Gasen und Dämpfen, aggressiven Rauch oder Feuchtigkeit entsteht.
Aus der Privathaftpflicht besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer von seinem Vermieter auf Ersatz eines Schimmelschadens in Anspruch genommen wird, der durch unzureichende Lüftung der Mietwohnung entstanden ist.
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- In welchen Bereichen bin ich abgesichert?
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- Radfahren
- Einkaufen
- Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger
- Haus- und Grundbesitz
Bei Selbstnutzung von einem Einfamilienhaus und/oder Wochenendhaus vom Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen zu privaten Wohnzwecken im Inland - Mietsachschäden
Bei Schäden an privat gemieteten Räumen, zum Beispiel Beschädigung des Fußbodens, des Waschbeckens, der Fensterbank. Nicht eingeschlossen sind Schäden zum Beispiel an Heizungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung. - Verpflichtungen aus dem Mietvertrag
Zum Beispiel für die vom Hausbesitzer auf den Mieter übertragene Beleuchtungs- und/oder Streu- und Reinigungspflicht - Kinder
Schadenersatzansprüche aus der Verletzung der Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder - Freizeitsport
Zum Beispiel beim Skifahren, Fußball, Squash, Inline-Skating und Snowboarden, ausgenommen Flug- und Motorsport - Kleintierhaltung
Zahme Haustiere und "gezähmte Kleintiere", zum Beispiel Katzen, Hamster, Wellensittiche, Bienen. Sie dürfen nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten oder gezüchtet werden.
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