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Berufsunfähigkeit ist keine Frage des Alters

Endlich auf eigenen Beinen stehen. Egal, ob Ausbildung, Studium oder erster Job – alles erscheint möglich. Wer denkt da schon an Gefahren und Risiken? So lange alles läuft, ok. Doch was, wenn nicht? Ein Unfall oder Krankheit können einen schnell aus der Bahn werfen. Sichern Sie sich ab – mit der ÖSA StartBU, dem starken Leistungspaket für junge Erwachsene zwischen 15 und 30 Jahren.

  1. Starke Leistungen zu günstigen Konditionen
  1. Weltweiter Versicherungsschutz
  1. Jederzeitiges Umtauschrecht in den ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz oder ÖSA ExistenzSchutz

ÖSA StartBU im Überblick

Vertragspartner:

Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
StartBU
Leis­tung ab 50 % Berufs­unfähig­keit
i
Monat­liche Renten­zah­lung
i
individuell wählbar
Prog­nose­zeit­raum
i
6 Monate
Berufs­wechsel muss nicht an­ge­zeigt werden
i
Um­tausch­recht
i
Leis­tung infol­ge Pflege­bedürf­tig­keit
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Anfangs- und Wie­der­ein­glie­de­rungs­hilfen
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Leis­tung bei infek­tions­beding­tem Tätig­keits­verbot
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Leis­tung bei län­gerer Krank­heit
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Leis­tung bei Arbeits­losig­keit
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FAQ –​ Die häu­fig­sten Fra­gen

Für wen ist die ÖSA StartBU sinnvoll?
  • Empfohlen für Schüler, Studenten, Berufseinsteiger und Auszubildende.
Warum ist eine Berufs­unfähig­keits­versi­che­rung beson­ders für junge Erwach­sene sinnvoll?
  • Wird ein junger Mensch während der Ausbildungszeit berufsunfähig, hat er keinen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Und die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht in der Freizeit. Von heute auf morgen können Träume wie Seifenblasen platzen …
Wann ist man berufs­unfähig?
  • Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben kann.
Was leistet die ÖSA StartBU?
  • Die ÖSA StartBU zahlt eine Rente…
    1. wenn Sie Ihren Beruf wegen Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr
      ausüben können,
    2. wenn dies ärztlich für mindestens sechs Monate prognostiziert wird,
    3. auch rückwirkend bis zu drei Jahren,
    4. und auch bei Pflegebedürftigkeit.
    Wir leisten:
    1. eine Anfangshilfe
    2. bei Arbeitsunfähigkeit
    3. Beitragsbefreiung bei nicht selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit
    4. bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
    5. eine Wiedereingliederungshilfe
    Im Leistungsfall verzichten wir:
    1. auf abstrakte Verweisung
    2. auf zeitlich befristete Anerkenntnisse
    3. auf unzumutbare ärztliche Eingriffe
Welche Vorteile gibt es noch für junge Erwach­sene?
  • Bei Abschluss einer Ausbildung/eines Studiums kann in die ggf. günstigere Berufsklasse gewechselt werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
    Sie haben auch jederzeit das Recht, Ihre ÖSA StartBU in einen ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz oder in einen ÖSA ExistenzSchutz umzutauschen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Infoblatt zur ÖSA StartBU
Flyer zur ÖSA Einkommenssicherung

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