Berufsunfähigkeit ist keine Frage des Alters
Endlich auf eigenen Beinen stehen. Egal, ob Ausbildung, Studium oder erster Job – alles erscheint möglich. Wer denkt da schon an Gefahren und Risiken? So lange alles läuft, ok. Doch was, wenn nicht? Ein Unfall oder Krankheit können einen schnell aus der Bahn werfen. Sichern Sie sich ab – mit der ÖSA StartBU, dem starken Leistungspaket für junge Erwachsene zwischen 15 und 30 Jahren.
- Starke Leistungen zu günstigen Konditionen
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Jederzeitiges Umtauschrecht in den ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz oder ÖSA ExistenzSchutz
ÖSA StartBU im Überblick
Vertragspartner:
Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
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StartBU | |||
Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
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Monatliche Rentenzahlung
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individuell wählbar | ||
Prognosezeitraum
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6 Monate | ||
Berufswechsel muss nicht angezeigt werden
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Umtauschrecht
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Leistung infolge Pflegebedürftigkeit
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Anfangs- und Wiedereingliederungshilfen
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Leistung bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
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Leistung bei längerer Krankheit
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Leistung bei Arbeitslosigkeit
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- Für wen ist die ÖSA StartBU sinnvoll?
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Empfohlen für Schüler, Studenten, Berufseinsteiger und Auszubildende.
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- Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders für junge Erwachsene sinnvoll?
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Wird ein junger Mensch während der Ausbildungszeit berufsunfähig, hat er keinen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Und die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht in der Freizeit. Von heute auf morgen können Träume wie Seifenblasen platzen …
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- Wann ist man berufsunfähig?
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Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben kann.
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- Was leistet die ÖSA StartBU?
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Die ÖSA StartBU zahlt eine Rente…
- wenn Sie Ihren Beruf wegen Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr
ausüben können, - wenn dies ärztlich für mindestens sechs Monate prognostiziert wird,
- auch rückwirkend bis zu drei Jahren,
- und auch bei Pflegebedürftigkeit.
Wir leisten:- eine Anfangshilfe
- bei Arbeitsunfähigkeit
- Beitragsbefreiung bei nicht selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit
- bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
- eine Wiedereingliederungshilfe
Im Leistungsfall verzichten wir:- auf abstrakte Verweisung
- auf zeitlich befristete Anerkenntnisse
- auf unzumutbare ärztliche Eingriffe
- wenn Sie Ihren Beruf wegen Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr
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- Welche Vorteile gibt es noch für junge Erwachsene?
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Bei Abschluss einer Ausbildung/eines Studiums kann in die ggf. günstigere Berufsklasse gewechselt werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung.Sie haben auch jederzeit das Recht, Ihre ÖSA StartBU in einen ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz oder in einen ÖSA ExistenzSchutz umzutauschen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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