Sie sind hier: Versicherungen |Haftpflicht und Rechtsschutz |Private Tierhalterhaftpflicht

Haftpflicht für Rex, Waldi & Co.

Wer einen Hund oder ein Pferd besitzt, weiß, dass diese manch­mal un­be­rech­en­bar sein kön­nen. Die Tier­halter­haft­pflicht schützt Sie vor Schä­den, die Ihr Vier­beiner anderen Per­sonen oder deren Ei­gen­­tum zufügt. Die finanz­iellen Fol­gen können schnell in die Höhe gehen. Sie tragen die volle Ver­­ant­­wor­t­ung - egal ob Sie die Schuld trifft. Mit der ÖSA Tier­halter­haft­pflicht sind Sie und Ihr vier­bei­ni­ger Freund finanz­iell abge­sichert.

  • Absolutes Muss für jeden Tierhalter mit individuellem Versicherungsschutz
  • Prüfung ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen
  • Berechtigte Ansprüche werden beglichen; unberechtigte abgewehrt

Die Tier­hal­ter­haft­pflicht auf einen Blick

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Zum Weiterblättern bitte nach links wischen
Variante 1 Variante 2 Variante 3
Ver­sich­er­ungs­sum­me
i
5 Mio EUR pauschal für Personen-/ Sachschäden und 100.000 EUR für Ver­mö­gens­schä­den 15 Mio EUR pauschal für Personen-/ Sachschäden und 100.000 EUR für Ver­mö­gens­schä­den 50 Mio EUR1 pauschal für Personen-/ Sachschäden und 100.000 EUR für Ver­mö­gens­schä­den

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

headline

dummy text

1 bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR für jeden Geschädigten

Zusatz­bau­stein

Jagdhaftpflicht

Jagdhaftpflicht

Absicherung für Jäger bei Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, die sich aus den Gefahren einer mit der Jagd mittel­bar oder un­mittel­bar in Ver­bin­dung ste­hen­den Tä­tig­keit er­ge­ben. Mit­ver­si­chert ist auch das Hal­ten und Füh­ren von bis zu drei Jagd­hunden.

FAQ –​ DIE HÄU­FIG­STEN FRA­GEN

Ist die Tierhalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung?
  • Alle Hundebesitzer in Sachsen-Anhalt sind gesetzlich verpflichtet eine Tierhalter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für ih­ren Hund ab­zu­schlie­ßen – und die­se bei Kon­trol­le, zum Bei­spiel durch die Po­li­zei oder das Ord­nungs­amt, nach­zu­wei­sen. Wer dann keine Ver­si­che­rung hat, ris­kiert eine Geld­strafe.

    Als Pferde­hal­ter haf­ten Sie laut Ge­setz für je­den Scha­den, den Ihr Pferd ver­ur­sacht – in vol­ler Hö­he, un­be­grenzt und auch ohne ei­gen­es Ver­schul­den. Ein Schutz vor dem fi­nan­ziel­len Ri­si­ko bie­tet die Tier­hal­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Pferde.
Wer ist mitversichert?
  • Jeder, der zum Beispiel mit Ihrem Hund spazieren geht oder Ihr Pferd reitet, ist abgesichert.
Besteht auch in der Hundeschule Ver­si­che­rungs­schutz?
  • Ihr Hund ist versichert bei:
    • Hunde­sport­ver­an­stal­tun­gen
    • Schauvorführungen
    • Hundelehrgängen und –prüfungen
    Sowie bei den Vorbereitungen hierzu.

    Ihr Pferd ist versichert bei:
    • Pferderennen
    • nicht ge­werb­li­chem Reit­un­ter­richt
    • unentgeltlichen Kutsch­fahr­ten.
Zahlt die Tier­hal­ter­haft­pflicht, wenn mein Haus­tier mir et­was ka­putt macht?
  • Schäden, die das Tier Ihnen als Besitzer verursacht, sind nicht mit abgesichert. Das Risiko müssen Sie dann selbst tragen.
Sind alle Hunde ver­si­cher­bar?
  • Nicht alle Hunderassen sind versicherbar. Behördlich eingestufte Gefahrhunde können bei uns leider nicht haftpflichtversichert werden.
Hinweise zur Tierhalterhaftpflicht

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

Berater finden

Das könnte Sie auch interessieren

Haus­rat­ver­si­che­rung

Von Möbel, über Kleidung bis hin zu Wert­ge­gen­stän­den - mit der Haus­rat­ver­si­che­rung der ÖSA  ist alles in Ihr­er Woh­nung oder im Haus ab­ge­si­chert. Durch zusätzliche Bausteine können Sie Ihren Versicherungsschutz noch individuell erweitern.

Mehr erfahren

Rechtsschutz

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung der ÖRAG ist die ide­ale Er­gän­zung, wenn Sie selbst der Ge­schä­dig­te sind und Ihre For­de­run­gen ge­richt­lich durch­setzen müssen.

Mehr erfahren

Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.