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    ÖSA Kommunalrente

    für den kommunalen öffentlichen Dienst

Wer sich um die Gemeinschaft verdient macht, verdient eine sichere Rente.

Die ÖSA Kommunalrente ist als betriebliche Altersvorsorge speziell für die Angestellten im kommunalen öffentlichen Dienst eine ebenso notwendige wie sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Zusatzversorgungskasse. Denn sie ermöglicht es, den Ruhestand einfach und  attraktiv abzusichern und drohende Versorgungslücken auszugleichen oder zumindest abzufedern.

  • Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlung
  • Entgeltumwandlung mittels Direktversicherung und/oder Unterstützungskasse

FAQ - Die häufigsten Arbeit­neh­mer­fra­gen

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung der ÖSA Kommunalrente auf meine bestehende Versorgung (Zusatzversorgungskasse) aus?
  • Die Höhe Ihrer ZVK-Rente bleibt unverändert bestehen. Je nach gewählter Versorgungsform (Unterstützungskasse, Direktversicherung) und Gestaltung Ihrer Zusatzversorgungkasse ergeben sich Auswirkungen auf die Versteuerung und Verbeitragung Ihrer Rente. Diesen Effekt zeigen wir Ihnen gerne auf.
Lohnt sich eine ÖSA Kommunalrente in Zeiten niedriger Zinsen?
  • Ja, die Versicherer legen unter staatlicher Aufsicht das Kapital in einen Mix aus Sicherheit und Renditechancen an.
    Da die Versicherer das Kapital aller Versicherten anlegen, können durch die höheren Volumina attraktive Konditionen am Kapitalmarkt erzielt werden.
Ist es möglich, meine Beiträge zu ändern, zu unterbrechen oder die Zahlungen ganz auszusetzen – zum Beispiel aufgrund von Erziehungsurlaub, Sabbatical oder langer Krankheit?
  • Ja, Sie können die Beiträge an Ihre Lebensumstände anpassen.
Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge deckt die ÖSA Kommunalrente ab – Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktzusage?
  • Die ÖSA Kommunalrente ist die regionale Marke im Land Sachsen-Anhalt zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der Sparkassen-Finanzgruppe. Über Ihren Arbeitgeber können Sie eine Versorgung mittels einer Unterstützungskasse und/ oder Direktversicherung erhalten.
Kann ich die ÖSA Kommunalrente zu meinem neuen Arbeitgeber (zum Beispiel bei Wechsel in eine andere Stadt/ein anderes Bundesland) „mitnehmen“?
  • Grundsätzlich ja, Ihre Ansprüche gehen in diesem Fall nicht verloren. Im Einzelfall werden diese lediglich auf einen anderen Versorgungsträger übertragen (ähnlich wie bei der Zusatzversorgungskasse). Eine Unterstützungskassenversorgung kann zu einem neuen Arbeitgeber „mitgenommen“ werden, wenn dieser Mitglied der Unterstützungskasse wird. Falls die Versorgung nicht übertragen wird, erhalten Sie die Leistung von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.
Was geschieht mit meiner ÖSA Kommunalrente, wenn ich sterbe?
  • Ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (zum Beispiel Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder) erhalten die in der Versorgungszusage vereinbarte Todesfallleistung. Diese ist abhängig vom jeweils gewählten Tarif.
Was passiert, wenn ich aus dem kommunalen öffentlichen Dienst ausscheide?
  • Ihre Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten und Sie haben die Möglichkeit, diese auf einen anderen Arbeitgeber – auch außerhalb des öffentlichen Dienstes – zu übertragen. Im Falle der Unterstützungskassenzusage setzt dies voraus, dass Ihr neuer Arbeitgeber Mitglied der Unterstützungskasse wird. Alternativ oder wenn der Arbeitgeber die Versorgungszusage nicht übernehmen möchte, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Im Rahmen einer Direktversicherung können Sie den Vertrag auch mit privaten Beiträgen fortführen.
Welche Auszahlungsoptionen habe ich und wie muss ich die Auszahlung versteuern?
  • Die Auszahlungsoptionen ergeben sich aus der Versorgungszusage. Im Regelfall können Sie zum Rentenbeginn wählen, ob die Auszahlung als einmalige Kapitalauszahlung oder als lebenslange Rentenzahlung erfolgen soll. Diese Leistungen sind voll zu versteuern. Auf Grund des im Regelfall niedrigeren Steuersatzes im Rentenbezug sparen Sie aber dennoch.
    Generell gilt: Bei den Krankenkassenbeiträgen gibt es nun einen echten Freibetrag für die in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherten in Höhe von rund 170 Euro monatlich. Erst bei einer Rente, die über diesem Betrag liegt, ist der darüber hinaus gehende Betrag beitragspflichtig in der Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung
    gilt eine Freigrenze – Betriebsrenten, die über dem aktuellen Freibetrag liegen, sind dann voll beitragspflichtig.
Ist meine ÖSA Kommunalrente gegen Insolvenz des Anbieters abgesichert?
  • Ja, die Anbieter der ÖSA-Finanzgruppe sind Mitglied der Protektor Lebensversicherungs AG, dem staatlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungsunternehmen.
Wo kann ich mich über die ÖSA Kommunalrente informieren und beraten lassen?
  • Wenden Sie sich einfach an Ihre ÖSA vor Ort. Dort können Sie sich entweder direkt beraten lassen oder man kann Ihnen einen Berater für betriebliche Altersvorsorge in der Nähe Ihres Wohnorts nennen.

Was interessiert Ihren Ar­beit­ge­ber?

Wer berät meine Arbeitnehmer zur ÖSA Kommunalrente?
  • Die Beratung übernehmen speziell geschulte Berater für betriebliche Altersvorsorge in der ÖSA. Dabei wird den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes ein besonderes Augenmerk geschenkt.
Wie funktioniert die Beantragung und Verwaltung der ÖSA Kommunalrente?
  • Die Beantragung erfolgt mit Unterstützung der Spezialisten für betriebliche Altersvorsorge. Sämtliche Schritte werden im Vorfeld mit Ihnen besprochen und auch unter Berücksichtigung Ihrer betrieblichen Besonderheiten festgelegt, damit der bürokratische Aufwand sich auf das absolute Minimum beschränkt.
Wirkt sich die ÖSA Kommunalrente in der Unternehmensbilanz aus?
  • Die ÖSA Kommunalrente hat keinerlei Berührungspunkte mit Ihrer Bilanz. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Wie wirkt sich die ÖSA Kommunalrente auf die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers beziehungsweise Arbeitnehmers für die Zusatzversorgung über die Zusatzversorgungskasse (ZVK) aus?
  • Die Pflichtbeiträge bleiben in unveränderter Höhe bestehen.
Werden zusätzliche Beiträge zur Absicherung der Insolvenz fällig?
  • Bei einer Direktversicherung fällt generell keine PSVaGSicherungsgebühren an. Sofern Sie als Arbeitgeber nicht insolvenzfähig sind (zum Beispiel als Körperschaft des öffentlichen Rechts), fallen auch bei der Unterstützungskasse keine Sicherungsgebühren an.
Was passiert, wenn der Versorgungsträger ausfällt?
  • Die Versicherer sind als Träger der ÖSA Kommunalrente mehrfach gegen Ausfall abgesichert: Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht, sind Mitglied eines der größten Finanzverbünde der Welt und darüber hinaus Mitglied der Protektor Lebensversicherungs-AG, des staatlichen Sicherungsfonds der Lebensversicherungsunternehmen.
    Da die Unterstützungskasse die Versorgungsleistungen ausschließlich durch Abschluss deckungsgleicher Rückdeckungsversicherungen finanziert, gelten diese Schutzmechanismen mittelbar auch für die Unterstützungskasse.
Wie ist es mit der Rentnerverwaltung für mich als Arbeitgeber?
  • In der Direktversicherung haben Sie keine Aufwände; die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerklärung Ihres Arbeitnehmers auf Grundlage einer von uns vorgenommenen Rentenbezugsmitteilung. In der Unterstützungskasse kommt dagegen das Lohnsteuerabzugsverfahren zum Tragen. Sie haben die Wahl, ob Sie die Auszahlung der Renten selbst vornehmen oder die Leistungsauszahlung inklusive Abführung der Lohnsteuer und Verbeitragung der Leistungen in der Sozialversicherung zu attraktiven Konditionen auf die Unterstützungskasse übertragen möchten.

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