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Bauherrenhaftpflicht

Ob es sich um die Lagerung und Sicherung von Baumaterial oder um die Reinigung der Bau­stellen­zu­fahrt handelt, als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass keine Person zu Schaden kommt oder ein Sach­scha­den ent­steht. Wenn doch mal etwas pas­siert, schützt Sie eine Bau­her­ren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.

  • Absicherung des Bauherren gegen Schadenersatzansprüche
  • Prüfung der Schadenersatzpflicht
  • Regulierung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Die Bau­herren­haft­pflicht auf einen Blick

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
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Variante 1 Variante 2 Variante 3
Ver­si­che­rungs­sum­me
i
5 Mio EUR für Personen-/​Sach­schäden, 100.000 EUR für Ver­mö­gens­schä­den 15 Mio EUR für Personen-/​Sach­schäden, 100.000 EUR für Ver­mö­gens­schä­den 50 Mio EUR1 für Personen-/​Sach­schäden, 100.000 EUR für Ver­mö­gens­schä­den
Haus- und Grund­be­sitz­er­haft­pflicht für das zu be­bau­ende Grund­stück und das zu er­rich­ten­de Bau­werk
Ge­fah­ren aus Be­sitz, Hal­ten und Ge­brauch von ei­gen­en und frem­den, nicht selbst­fahr­enden Ar­beits­ma­schinen
Sen­kung­en von Grund­stücken und Erd­rutsch­ungen
Ab­was­ser­schä­den
Schä­den durch Er­schüt­terung in­folge von Ramm­arbei­ten
Schä­den durch Senk­ungen von Grund­stücken oder Erd­rutsch­ungen oder durch He­bung­en von Grund­stücken auf­grund Geo­ther­mie­boh­rung­en bis 10 Meter

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* bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR für jeden Geschädigten

FAQ –​ DIE HÄU­FIG­STEN FRA­GEN

Was ist versichert?
  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und als Haus- und Grundstücksbesitzer für das versicherte Bauvorhaben.
Wer ist mitversichert?
  • In der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie in Ihrer Eigenschaft als Bauherr sowie sämtliche, mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen und Schäden, die sie während der Bauausführung in Eigenleistung verursachen, versichert.
Ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung Pflicht ?
  • Nein. Eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Gefahren diese Versicherung abzuschließen.
Was passiert, wenn der Bau länger als die Ver­si­che­rungs­dau­er dauert?
  • Die Versicherung beginnt mit Ein­rich­tung der Bau­stelle und endet mit Ab­schluss der Bau­ar­bei­ten, spätestens 2 Jahre nach Ver­si­che­rungs­beginn. Sollte die Bau­phase mehr Zeit be­an­spru­chen, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver­bin­dung. Wir finden eine Lö­sung und ver­län­gern den Ver­si­che­rungs­schutz.
Broschüre Wohngebäude
Leistungsübersicht Bauherren

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