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Berufsunfähigkeit – ein unterschätzes Risiko

So lange alles nach Plan läuft, fällt nicht auf, wie wichtig ein sicheres Einkommen ist. Aber was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann? Das Risiko, durch Unfall oder Krank­heit berufsunfähig zu werden, wird meist völlig unterschätzt. Mehr als ein Drittel scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

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ÖSA_Stabile_BU-Prämie

Die ÖSA hat seit Produkt­ein­füh­rung im Jahr 2000 keine Beitrags­er­höhung in der Selbstständigen Berufs­unfähig­keits­ver­si­che­rung vorgenommen. Dafür wurde sie nun mit vom In­sti­tut für Finanz-­Markt-­Analyse GmbH ausgezeichnet.

ÖSA Berufs­unfähig­keits­Schutz im Überblick

Vertragspartner:

Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Berufs­unfähig­keits­Schutz *
Leis­tung ab 50 % Berufs­unfähig­keit
i
Monat­liche Renten­zah­lung
i
individuell wählbar
Prog­nose­zeit­raum
i
6 Monate
Berufs­wechsel muss nicht an­ge­zeigt werden
i
Persön­li­ches An­passungs­recht
i
Leis­tung infol­ge Pflege­bedürf­tig­keit
i
Anfangs- und Wie­der­ein­glie­de­rungs­hilfen
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Leis­tung bei infek­tions­beding­tem Tätig­keits­verbot
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Leis­tung bei län­gerer Krank­heit
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Leis­tung bei Arbeits­losig­keit
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Angebot berechnen

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* Die Leistungen beim ÖSA BerufsunfähigkeitszusatzSchutz weichen vom ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz als eigenständiger Vertrag ab.

Angebote des ÖSA Berufsunfähigkeits­Schutzes

Berufsunfähigkeitsversicherung als ...

Berufsunfähigkeit als eigenständiger Vertrag

... eigenständiger Vertrag

Bei dieser Vertragsform handelt es sich um einen reinen Risikovertrag.

Be­rufs­un­fäh­ig­keit als Zusatzversicherung

... als Zusatzversicherung (BUSZ)

Der Berufs­unfähig­keitszusatz­Schutz dient unter an­de­­rem dazu, die Bei­­trä­ge zu seiner betrieblichen Altersversorgung (bAV) wei­ter­hin be­­zah­len zu können. Darü­ber hinaus kann aber auch eine Be­rufs­­un­fäh­ig­keits­­rente ver­ein­­bart werden.

FAQ –​ DIE HÄU­FIG­STEN FRA­GEN

Wann ist man berufs­unfähig?
  • Berufs­unfähig ist, wer seinen zu­letzt aus­ge­übten Beruf, in­folge von Krank­heit, Kör­per­ver­letzung oder mehr als alters­ent­spre­chen­den Kräf­te­ver­falls ganz oder teil­weise vor­aus­sichtlich min­destens 6 Monate un­un­ter­brochen nicht mehr aus­üben kann.
Was leistet die private Berufsunfähigkeits­versicherung?
  • Die pri­vate Berufs­un­fähig­keits­ver­si­che­rung zahlt einem berufs­tätigen Ver­si­cher­ten in der Regel eine Rente, wenn er wegen Krank­heit oder eines Unfalls zu min­destens 50 Pro­zent be­rufs­unfähig ist.
Was leistet der ÖSA Berufs­unfähig­keits­Schutz?
  • Die ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz zahlt eine Rente…
    • wenn Sie Ihren Beruf wegen Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können,
    • wenn dies ärztlich für mindestens sechs Monate prognostiziert wird,
    • auch rückwirkend bis zu drei Jahren,
    • und auch bei Pflegebedürftigkeit.
    Wir leisten:
    1. eine Anfangshilfe
    2. bei Arbeitsunfähigkeit
    3. Beitragsbefreiung bei nicht selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit
    4. bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
    5. eine Wiedereingliederungshilfe
    Im Leistungsfall verzichten wir:
    1. auf abstrakte Verweisung
    2. auf zeitlich befristete Anerkenntnisse
    3. auf unzumutbare ärztliche Eingriffe
Von welchen Faktoren hängt der Versicherungs­beitrag ab?
    • vom Beruf
    • vom Eintrittsalter
    • der Laufzeit des Ver­trages
    • der festgelegten Renten­höhe
    • der eventuellen Dynamik
    • dem Ergebnis der Risiko­prüfung
Was heißt Risiko­prüfung?
  • Hierbei wird die Frage gestellt: Wie groß ist das Risiko des Antrag­stellers, berufs­unfähig zu werden? Ob und zu welchen Bedin­gungen man Ver­si­che­rungs­schutz erhält, ist abhängig von:
    • dem Gesund­heits­zustand, aktuellen Krank­heiten bzw. Vor­er­kran­kun­gen
    • dem Alter
    • dem ausgeübten Beruf
    • einem eventuellen risiko­reichen Hobby

Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vor­erkrankung hatte?
  • Gibt es viele oder schwie­rige Vor­er­krank­­ungen, kann ein Risiko­zuschlag verlangt werden. Sind die gesund­heitlichen Be­ein­träch­tigungen aller­dings zu groß, können diese Vor­er­kran­kun­gen und ihre nach­weis­baren Folgen durch Aus­schlus­sklauseln aus­geschlos­sen werden.
Müssen die Leistungen versteuert werden?
  • Bei der Berufs­unfähig­keits­rente muss ein pau­schal­ierter Ertrags­anteil mit dem per­sönlichen Steu­er­satz ver­steuert werden. Dieser An­teil be­misst sich nach der vor­aus­sichtlichen Dauer der Renten­zahlung, die wie­derum von der Dauer der Berufs­unfähig­keit ab­hängt. Die Bei­träge können in be­grenz­tem Um­fang neben wei­teren Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen als Son­der­aus­gaben an­er­kannt werden und ver­ringern das zu ver­steu­ernde Ein­kommen.
Infoblatt zum ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz
Flyer zur ÖSA Einkommenssicherung

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