Berufsunfähigkeit – ein unterschätzes Risiko
So lange alles nach Plan läuft, fällt nicht auf, wie wichtig ein sicheres Einkommen ist. Aber was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann? Das Risiko, durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig zu werden, wird meist völlig unterschätzt. Mehr als ein Drittel scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
- Absicherung für Sie und Ihre Familie
- Zahlung bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
- Sie bestimmen Laufzeit und Versicherungssumme
ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz im Überblick
Vertragspartner:
Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
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BerufsunfähigkeitsSchutz * | |||
Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
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Monatliche Rentenzahlung
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individuell wählbar | ||
Prognosezeitraum
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6 Monate | ||
Berufswechsel muss nicht angezeigt werden
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Persönliches Anpassungsrecht
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Leistung infolge Pflegebedürftigkeit
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Anfangs- und Wiedereingliederungshilfen
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Leistung bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
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Leistung bei längerer Krankheit
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Leistung bei Arbeitslosigkeit
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* Die Leistungen beim ÖSA BerufsunfähigkeitszusatzSchutz weichen vom ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz als eigenständiger Vertrag ab.
Angebote des ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutzes
Berufsunfähigkeitsversicherung als ...
- Wann ist man berufsunfähig?
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Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben kann.
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- Was leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente, wenn er wegen Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
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- Was leistet der ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz?
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Die ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz zahlt eine Rente…
- wenn Sie Ihren Beruf wegen Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können,
- wenn dies ärztlich für mindestens sechs Monate prognostiziert wird,
- auch rückwirkend bis zu drei Jahren,
- und auch bei Pflegebedürftigkeit.
Wir leisten:- eine Anfangshilfe
- bei Arbeitsunfähigkeit
- Beitragsbefreiung bei nicht selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit
- bei infektionsbedingtem Tätigkeitsverbot
- eine Wiedereingliederungshilfe
Im Leistungsfall verzichten wir:- auf abstrakte Verweisung
- auf zeitlich befristete Anerkenntnisse
- auf unzumutbare ärztliche Eingriffe
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- Von welchen Faktoren hängt der Versicherungsbeitrag ab?
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- vom Beruf
- vom Eintrittsalter
- der Laufzeit des Vertrages
- der festgelegten Rentenhöhe
- der eventuellen Dynamik
- dem Ergebnis der Risikoprüfung
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- Was heißt Risikoprüfung?
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Hierbei wird die Frage gestellt: Wie groß ist das Risiko des Antragstellers, berufsunfähig zu werden? Ob und zu welchen Bedingungen man Versicherungsschutz erhält, ist abhängig von:
- dem Gesundheitszustand, aktuellen Krankheiten bzw. Vorerkrankungen
- dem Alter
- dem ausgeübten Beruf
- einem eventuellen risikoreichen Hobby
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- Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vorerkrankung hatte?
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Gibt es viele oder schwierige Vorerkrankungen, kann ein Risikozuschlag verlangt werden. Sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen allerdings zu groß, können diese Vorerkrankungen und ihre nachweisbaren Folgen durch Ausschlussklauseln ausgeschlossen werden.
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- Müssen die Leistungen versteuert werden?
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Bei der Berufsunfähigkeitsrente muss ein pauschalierter Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dieser Anteil bemisst sich nach der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung, die wiederum von der Dauer der Berufsunfähigkeit abhängt. Die Beiträge können in begrenztem Umfang neben weiteren Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben anerkannt werden und verringern das zu versteuernde Einkommen.
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