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Ihr Privat-Rechtsschutz
ÖRAG Rechtsschutzversicherung
Ihr Privat-Rechtsschutz
Ärger mit dem Finanzamt, dem Online-Shop oder dem Reiseunternehmen? Wir bieten Ihnen Sicherheit in sämtlichen Bereichen Ihres privaten Lebens.
Beispiele für Ihren Privat-Rechtsschutz
Ihr Privat-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Sie erwerben in einem Online-Shop ein Tablet. Trotz Zahlung erfolgt keine Lieferung. Sie möchten Ihr Geld zurückfordern.
- Das Finanzamt erkennt Ihre Sonderausgaben nicht an. Sie legen Einspruch ein und klagen vor dem Finanzgericht.
- Ihr minderjähriges Kind wird in einem sozialen Netzwerk gemobbt. Da die Gegenseite nicht reagiert, benötigen Sie anwaltliche Hilfe, um die diskriminierenden Inhalte löschen zu lassen.
- Ihr Antrag auf einen Kita-Platz für Ihr Kind wurde abgelehnt. Da Sie die Betreuung Ihres Kindes nicht anderweitig sicherstellen können, klagen Sie auf Zuweisung eines Kita-Platzes.
- Sie sollen im Internet unerlaubt Filme heruntergeladen oder verbreitet haben und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Wir übernehmen die Anwaltskosten bis zu 1.000 €.
- Nach einem Sportunfall haben Sie bleibende Gesundheitsschäden. Sie möchten von Ihrer Unfallversicherung die Invaliditätssumme ausgezahlt erhalten, die Ihrer Ansicht nach Ihrem Verletzungsgrad entspricht. Da die Unfallversicherung dies ablehnt, möchten Sie Ihre Ansprüche auf dem Klageweg durchsetzen.
Versicherte Personen
Versichert sind Sie, Ihr*e Lebenspartner*in und Ihre minderjährigen Kinder. Auch Ihre volljährigen Kinder sichern wir bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit ab, solange sie unverheiratet sind bzw. sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden.¹
Darüber hinaus sind Ihre minderjährigen und in Ihrer Obhut befindlichen Enkelkinder versichert. Ebenso abgesichert sind Ihre im selben Haus lebenden und nicht mehr erwerbstätigen Angehörigen ab 60 Jahren sowie Ihre nicht mehr erwerbstätigen Eltern ab 60 Jahren in einem Pflegeheim.¹
Darüber hinaus sind Ihre minderjährigen und in Ihrer Obhut befindlichen Enkelkinder versichert. Ebenso abgesichert sind Ihre im selben Haus lebenden und nicht mehr erwerbstätigen Angehörigen ab 60 Jahren sowie Ihre nicht mehr erwerbstätigen Eltern ab 60 Jahren in einem Pflegeheim.¹
Was zahlt Ihr Privat-Rechtsschutz?
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.
Mehr zum Privat-Rechtsschutz erfahren Sie in unserem Film

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Weiter zu YouTubeImmer inklusive: MEINRECHT
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise.
- Telefonische Rechtsberatung: Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung³ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.
- Kanzlei-Empfehlung: Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.³
- Mediation: Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.
SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)
Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
¹ Nicht im Single-Rechtsschutz..
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.